T
Tim
Guest
Hallo Leute,
ich habe vor 2 Jahren ein 100 Jahre altes Haus gekauft.
Wie damals oftmals üblich, gibt es im Dachgeschoss keine Dachschrägen in den bewohnten Zimmern, da die Wände auf beiden Seiten abgestellt sind. Hinter den Wänden (aus Backsteinen oder Holzfachwerk/Lehm) sind dann kleine Kämmerchen mit der Dachschräge.
Die Dachschräge besteht nur aus Ziegel, Dachlatte und Sparren.
Die Dachschrägen in den Kämmerchen bzw. im Treppenhaus habe ich schon fast alle gedämmt. Ziegel, Hinterlüftung durch Abstandshalten (zusätzliche Lattung) 12cm Glaswolle und dann eine Dampfbremsfolie.
Es ist zwar keine perfekte Dämmung, aber im Sommer waren es bei voller Sonneneinstrahlung und 30 Grad Außentemperatur manchmal 40Grad und wärmer. Jetzt sind es höchstens 25 Grad. Im Normalfall sind es so zwischen 18-21 Grad. Als es im Februar draußen -18 Grad waren, war es im Kämmerchen auch mal nur 14 Grad. Aber auf jedenfall viel besser als früher ohne die Dämmung!
Die Decke der Wohnräume im DG besteht aus einer Verblendung aus MDF-Paneele und dann Holzbalken mit Lehmfüllung. Ich wollte nun (um die Begehbarkeit des Spitzbodens zu erhalten) begehbare Dämmplatten verlegen.
Hierzu hätte ich ein paar Fragen, da man so einiges (auch widersprüchliches) liest:
1. Bis wann muss der Spitzboden gedämmt werden??
2. Wer kontrolliert das?? (hat mal gehört, das soll der Schornsteinfeger machen!?)
3. Woher weis ich, welche Dämmung ausreichend ist um die Verordnung zu einzuhalten??
4. Muss oberhalb des Spitzbodens (Holzbalken mit Lehmfüllung) eine Dampfbremsfolie eingebaut werden? Wenn ja wo? Zwischen der Decke und der begehbarer Dämmplatten??
Ich hoffe ihr könnt mir zumindest teilweise Klarheit verschaffen.
Danke und Gruß
Tim
ich habe vor 2 Jahren ein 100 Jahre altes Haus gekauft.
Wie damals oftmals üblich, gibt es im Dachgeschoss keine Dachschrägen in den bewohnten Zimmern, da die Wände auf beiden Seiten abgestellt sind. Hinter den Wänden (aus Backsteinen oder Holzfachwerk/Lehm) sind dann kleine Kämmerchen mit der Dachschräge.
Die Dachschräge besteht nur aus Ziegel, Dachlatte und Sparren.
Die Dachschrägen in den Kämmerchen bzw. im Treppenhaus habe ich schon fast alle gedämmt. Ziegel, Hinterlüftung durch Abstandshalten (zusätzliche Lattung) 12cm Glaswolle und dann eine Dampfbremsfolie.
Es ist zwar keine perfekte Dämmung, aber im Sommer waren es bei voller Sonneneinstrahlung und 30 Grad Außentemperatur manchmal 40Grad und wärmer. Jetzt sind es höchstens 25 Grad. Im Normalfall sind es so zwischen 18-21 Grad. Als es im Februar draußen -18 Grad waren, war es im Kämmerchen auch mal nur 14 Grad. Aber auf jedenfall viel besser als früher ohne die Dämmung!
Die Decke der Wohnräume im DG besteht aus einer Verblendung aus MDF-Paneele und dann Holzbalken mit Lehmfüllung. Ich wollte nun (um die Begehbarkeit des Spitzbodens zu erhalten) begehbare Dämmplatten verlegen.
Hierzu hätte ich ein paar Fragen, da man so einiges (auch widersprüchliches) liest:
1. Bis wann muss der Spitzboden gedämmt werden??
2. Wer kontrolliert das?? (hat mal gehört, das soll der Schornsteinfeger machen!?)
3. Woher weis ich, welche Dämmung ausreichend ist um die Verordnung zu einzuhalten??
4. Muss oberhalb des Spitzbodens (Holzbalken mit Lehmfüllung) eine Dampfbremsfolie eingebaut werden? Wenn ja wo? Zwischen der Decke und der begehbarer Dämmplatten??
Ich hoffe ihr könnt mir zumindest teilweise Klarheit verschaffen.
Danke und Gruß
Tim