ENEV. zwang zum dämmen?

Diskutiere ENEV. zwang zum dämmen? im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - heut hab mich meine frau aufgescheucht. von wegen dass es ja ein muss ist zu dämmen. jetzt frage ich mich, was macht man wenn man in einem alten...
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Hasn

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heut hab mich meine frau aufgescheucht. von wegen dass es ja ein muss ist zu dämmen. jetzt frage ich mich, was macht man wenn man in einem alten haus wohnt und schlicht und ergreifend im moment nicht das nötige kleingeld hat sein haus nach dieser verordnung zu dämmen? müssen wir strafe zahlen? ich hab versucht ein bisschen zu googlen, so schlau bin ich da draus jedoch nicht geworden.
hier kann mich sicher jemand über dieses enev aufklären :)
 
Eine Alternative…

… wäre der Verkauf. Ein ungedämmtes Haus ließe sich zwar nur deutlich unter Wert verkaufen, aber jetzt, wo die ganzen Gebühreneintreiber von der GEZ demnächst arbeitslos werden und neue Betätigungsfelder benötigen?
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Am besten einen Fachmann oder Gutachter fragen. Der kostet zwar eine Stange Geld, aber nur er kann eine detaillierte Planung zur energetischen Sanierung ihres Hauses erstellen.
---
oder z.B.:
http://www.b4bbaden.de/nachrichten/...9-wegen-Unwirtschaftlichkeit-_arid,41903.html
 
ich will ja bloß wissen ob ich dämmen muss… das haus ist über 100 jahre alt
 
Nein, so einfach kann Sie keiner dazu zwingen.
Eine solche Maßnahme muss immer um Pflicht zu werden, 1. Wirtschaftlich sein und 2., das vergessen die meisten gern, den a.a.R.d.T. entsprechen.
Grade die Fassadendämmung am Altbau fällt bei einer Wirtschaftlichkeitsberechnung oft durch.

Wenn es sich bei dem Haus um ein Denkmal handelt kann es von der EnEV ohne hin befreit werden.

http://www.youtube-nocookie.com/embed/UyrtLknfjnI?rel=0
 
Zwang ode Schutz vor uns selbst ...

Hallo Hans,

Meint Deine Frau, daß sie aus Überzeugung dämmen möchte oder hat Sie Furcht vor "Vater" Staat?

Am besten Du lädst Dir mal die ENEV aus dem Netz und ließt dir die mal in Ruhe durch. Hier steht - zwar nicht unbedingt immer im best verständlichen Deutsch - alles drin was Du wissen mußt, bzw. möchtest.

Als kleiner Ansatz: ... die ENEV verlangt nicht explizit die eine oder andere Maßnahme von einem Hauseigentümer. (Ich geh hier davon aus, daß ihr selber in dem Haus wohnen werdet. Für Mietshäuser gelten noch andere Auflagen. )Ziel ist zuerst einmal die Erreichung eines Energieverbrauchswertes für ein sogenanntes Vergleichsobjekt. Für Euer kleines Häuschen, liegt dieser geschätzt so um die 100kWh/m²a. Mag mich da aber auch irren. ... Wie sieht's denn bei Euch aus? Könnt Ihr dies in etwa aus den Verbrauchswerten der letzten Jahre abschätzen wo Ihr liegt?

Falls nicht sucht Euch einen Energieberater mit guten Referenzen. Laßt Euch am besten vor Vertragsunterzeichnung mal einen Musterbericht zeigen (ich hab's leider nicht gemacht) und informiert Euch bei der BAFA nach den zu erfüllenden Kriterien. Augenmerk sollte dabei nicht auf irgendwelchen spektakulären Wärmebildern liegen, sondern vielmehr auf einer sorgfältigen Analyse der Bausubstanz (Wandaufbauten, Materialien, Wärmebrücken). Hier könnt Ihr entsprechend durch Vorarbeiten oder verfügbare Unterlagen entscheidend zum Gelingen beitragen.

Ein solcher Bericht kostet ab etwa 600€, jeh nach Aufwand und wird von der BAFA bis zu 50% gefördert. Die Beantragung der Förderung würde dabei bequem über den Energieberater laufen.

Aus einem solchen Bericht kann man, vorausgesetzt der Berater weiß was er tut, recht gut die Schwachstellen an seinem Haus ablesen, und eine energetische Sanierung somit viel gezielter angehen. Das hilft am Ende nicht nur Geld zu sparen, sondern auch ggf. unnötige Dämmaßnahmen zu vermeiden. Bei alten Häusern ist oft schon viel durch einen Austausch der Fenster und des Heizungssystems sowie eine Dämmung der oberen und unteren Geschossdecken erreicht. Bei massiven Wänden bräuchte es so vielleicht nicht mal eine Fassadendämmung. Ein weiterer Ausweg aus den Dämmauflagen wäre die Verrechnung der CO2 Vermeidung durch Nutzung "regenerativer" Energiequellen für die Wärmeversorgung. Das wäre Biomasse (Holz, Biogas, Bioöl), Solar, oder Umweltwärme.

Kurz und knapp! Es gibt durchaus viele Wege und Lösungen die dazu führen können auch ohne evl. bauhistorisch und bauphysikalisch bedenkliche Fassadendämmung unseren täglichen, verschwenderischen Wahnsinn im Umgang mit endlichen Energieträgern nachhaltig Einhalt zu gewähren. ... Man muß nur anfangen!



Hoffe ich konnte ein wenig helfen,
Gruß aus Berlin,
 
Ich weiss nicht ob einige die ENEV kennen?

Bei mir liegt sie immer auf dem Schreibtisch.Grundsätzlich müssen sie die Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz einhalten.
Da sie kein Denkmal haben fällt der § 24Ausnahmen für sie flach. Sie können nur nach § 25 Befreiungen für unbillige Härte eine Befreiung "beantragen" beim zuständigen Bauamt.
Sonst kann es passieren, dass sie Massnahmen nach § 27 Ordnungswidrigkeiten erwarten.
Trick´s und Kniffe gibt es immer gute Kompromisse zu finden.
Ich bin auch Gegner der ENEV, denoch ist sie ernst zu nehmen, da sie Gesetzesgrund besitzt und eine staatliche Verordnung ist.
 
@Hieronymus

Die Dämmaßnahme muss<FRONT> Wirtschaftlich sein, wenn sie das nicht ist gibt es auch keine Verpflichtung zum Dämmen.
 
Sehr geehrter Herr Struve

Wem haben sie diese Tatsache denn nachzuweissen und vor allem wie? §25 ENEV!Wer befreit denn davon?
 
@Hieronymus

Ich mache ne Eingabe an Angie ;-)

Ich dachte Du hast die EnEV auf dem Tisch liegen?
 
Hab ich auch genau vor mir!

Zitat § 25 (1)" Die nach Landesrecht zuständigen Behörden haben auf "Antrag" ............"

Liebe Leute bevor Ihr Irgendjemanden euer gefährliches Halbwissen weitergebt, beschäftigt euch mit den Texten und nicht was Ihr mal gehört habt oder meint zu Wissen.
Wer ist nach Landesrecht die zuständige Behörde?
 
ENEV - Abschnitt 3 - Bestehende Gebäude und Anlagen

Eine Verpflichtung zur Ertüchtigung in Eurem Fall besteht nur wie unter § 10 beschrieben (wenn Ihr aber ein "Bauteil" saniert, greift § 9 ... vgl.: http://www.gesetze-im-internet.de/enev_2007/index.html)

§ 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden

(3) Eigentümer von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate und auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass bisher ungedämmte, nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,24 Watt/(m2·K) nicht überschreitet. Die Pflicht nach Satz 1 gilt als erfüllt, wenn anstelle der Geschossdecke das darüber liegende, bisher ungedämmte Dach entsprechend gedämmt ist.

(4) Auf begehbare, bisher ungedämmte oberste Geschossdecken beheizter Räume ist Absatz 3 nach dem 31. Dezember 2011 entsprechend anzuwenden.

(5) Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind die Pflichten nach den Absätzen 1 bis 4 erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen. Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang. Sind im Falle eines Eigentümerwechsels vor dem 1. Januar 2010 noch keine zwei Jahre verstrichen, genügt es, die obersten Geschossdecken beheizter Räume so zu dämmen, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,30 Watt/(m²·K) nicht überschreitet.

(6) Die Absätze 2 bis 5 sind nicht anzuwenden, soweit die für die Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können.
 
Also der Steuerberater iss es nicht, den hab ich grade angerufen, der weiß nicht mal was ne EnEV iss. ;-(


Der Halbwissende forscht weiter.
 
Shit,
die Straßenverkehrsbehörde hat auch keinen Schimmer.

Ich versuche es jetzt mal im Umweltministerium, die müssen das ja wissen ;-)
 
Im Umweltministerium geht im Moment keiner ans Telefon, die sind sicher grade die Welt retten.
 
Hallo Hans,

ein unmittelbarer Zwang zum Dämmen besteht nicht, sinnvoll ist aber auf jeden Fall die Dämmung der obersten Geschossdecke, wenn darunter geheizt wird. Das spart gut Energie und kostet je nach Ausführung nicht die Welt. Dafür hast du ja auch eine gewisse Übergangsfrist.Über eine weitere Dämmung brauchst du, wenn du keine Kohle hast, auch nicht nachzudenken.

Damit du eine Strafe zahlen musst, muss erstmal einer da sein, der dich betrafen will. Bei uns machen die Bauämter bisher keine Anstalten, "säumige Dämmer" zu bestrafen.

Also lass dich nicht verrückt machen. Es wird nix so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Und wenn es mal soweit ist, dann schreib mir mal.

VG J. Simon
 
@ Hasn


§25
(1) Die nach Landesrecht zuständigen Behörden haben auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung zu befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können.

Mach Dich doch erst einmal schlau, was denn eigentlich gemacht werden muss, Stichwort Gutachten (s.o.)

Dann rechne nach, was das kostet und was es bestenfalls bringt. Dann kannst Du doch abschätzen ob "die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen ... erwirtschaftet werden können"

Bis Du das fertig hast, wird sicher jemand herausgefunden haben, wo Du dann Deinen Befreiungs-Antrag plazierst. Wenn nicht, frag' den Gutachter, der bei Dir war. Dessen Hilfe wirst Du dann ohnehin brauchen.

Schöne Feiertage

wünscht Götz
 
Thema: ENEV. zwang zum dämmen?

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