D
doris1
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p.s.:
Über Bauanträge müssen seit einer Novelle innerhalb bestimmter Fristen entschieden werden. Wenn das nicht passiert oder die Begründung für eine Verlängerung nicht plausibel erscheinen, kann man dagegen vorgehen.
Mit einer Untätigkeitsklage (die ich erstmal ankündigen würde - mit Frist-. Frist verstreichen ?, nochmal androhen und als Anlage die Klageschrift zur Ansicht beifügen. Frist verstrichen? Klage ohne weitere Kündigung einreichen)
Vorher würde ich aber einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht konsultieren. Vlt. hat derjenige ja auch Ahnung von Baurecht. Der kann dann Dein Willen zu Papier bringen.
Meistens bekommt man solche Sturköppe mit den Verwaltungtechnischen Abläufen bei. Denn in Deinem Fall geht es gar nicht um Denkmalschutz im Sinne von Erhaltung von Denkmälern -auch wenns so verkauft wird-.
Vlt. ist der Denkmalfuzzi ja nur zu lange in seinem Aufgabengebiet und ist schon betriebsblind. Davon gibt es viele, leider.
Über Bauanträge müssen seit einer Novelle innerhalb bestimmter Fristen entschieden werden. Wenn das nicht passiert oder die Begründung für eine Verlängerung nicht plausibel erscheinen, kann man dagegen vorgehen.
Mit einer Untätigkeitsklage (die ich erstmal ankündigen würde - mit Frist-. Frist verstreichen ?, nochmal androhen und als Anlage die Klageschrift zur Ansicht beifügen. Frist verstrichen? Klage ohne weitere Kündigung einreichen)
Vorher würde ich aber einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht konsultieren. Vlt. hat derjenige ja auch Ahnung von Baurecht. Der kann dann Dein Willen zu Papier bringen.
Meistens bekommt man solche Sturköppe mit den Verwaltungtechnischen Abläufen bei. Denn in Deinem Fall geht es gar nicht um Denkmalschutz im Sinne von Erhaltung von Denkmälern -auch wenns so verkauft wird-.
Vlt. ist der Denkmalfuzzi ja nur zu lange in seinem Aufgabengebiet und ist schon betriebsblind. Davon gibt es viele, leider.