Die Beweislastumkehr ist im Gange. Da habe ich einen Fachanwalt für Baurecht am Wickel.
Den habe ich aber zur Zeit gestoppt, weil mit der Erkenntnis, dass ausserdem das gesamte Grundstück ein Bodendenkmal ist, sofort mein Kaufvertragsrückabwicklungsbegehren rausgegangen ist.
(Seitdem geht die Leiterin des Liegenschaftsamtes nicht mehr ans Telefon
)
Jetzt werden wir erst einmal das klären und je nachdem, was da raus kommt (Rückgabe gegen Kaufpreis plus Schadenersatz oder Denkmalentwidmungsverfahren durch das Liegenschaftsamt oder Kaufpreisreduzierung auf einen Euro) schauen wir, wie wir mit dem Denkmalschutz weiter umgehen.
Zum Thema archäologisches Gutachten habe ich mich heute schon auf den Wirtschaftlichkeitsparagraphen bezogen und warte da eine Antwort ab.
Zum Thema Abbruchanzeige sind jetzt alle Behörden erstmal sowieso in hellster Aufregung.
Es wurden von meiner Anzeige seitens des Bauamtes in Kenntnis gesetzt:
- Landkreis, Untere Denkmalschutzbehörde
- Landkreis, Umweltamt
- Stadt, Der Bürgermeister
- Landesamt für Arbeitsschutz
- Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Stadt, Der Bauausschuss
Der Landrat hat bei einem Stadtratsabgeordneten angerufen und diesen gefragt, ob ich (in eigenen Worten) noch ganz dicht bin, das Schloss abreissen zu wollen.
Der Abgeordnete antwortete daraufhin, dass sich Herr Landrat mal informieren soll, was da für ein Zirkus aufgemacht hat mit dem Denkmalschutz.
Jetzt ist der Landrat angepisst und ruft den Bürgermeister an, der wiederum erklärt, dass die Stadt kein Geld hat um meine Schadenersatzforderung locker zu machen.
Also ich sage mal so: Allmählich macht es mir Spass.
Ich fürchte nur, dass nachher das Haus weg und dann 2,3 Jahre später dem Erdboden gleich ist, weils wieder zugenagelt und sich selbst überlassen wird.
Würde man einfach sagen: Das Bodendenkmal hat nie eine Rolle gespielt bei anderen Bauvorhaben, das Schloss soll die Aussenansicht erhalten, derer es würdig ist und der Rest ist egal (Türen, Fenster, Grundriss etc. bleibt sowieso erhalten, das gebe ich denen meinetwegen auch schriftlich), dann hätten wir nicht im geringsten ein Problem.
Bevor ich gekauft habe, erklärte der DS mir, auf die Frage "Was ist denn alles Denkmal geschützt?" - "Die Fassade und das Treppenhaus"
Dann ich (unter Zeugen) "Sonst nichts?"
DS: "Nö, sonst ist ja alles kaputt, Sie müssen nur eine denkmalrechtliche Untersuchung machen"
Ich: "Was isn das?"
DS: "Na falls da noch alter Putz gefunden wird, muss das erfasst werden. Da kratzt der son bisschen da oben rum, wird aber wohl nichts finden"
Ich: "Und was kost das?"
DS: "Ach, mir reichen Digitalfotos auf CD und auch nur ne ganz kurze Beurteilung, sagen Sie dem das. Das wird so 500 Euro kosten, eher weniger"
Da war die Welt noch in Ordnung.
Das erste Telefonat mit dem Denkmalbeschauer (DB) dann.
DB: "Was? Der riesen Kasten? Den haben Sie gekauft?"
Ich: "Ja. Was kostn das, wenn Sie mir das so und so machen?"
DB: "Ja, da bin ich ja Tage beschäftigt, also so genau kann ich das nicht sagen aber 7.500 müssen se mal mindestens rechnen"
Thema Schadenersatz.
Vor Gericht muss man den auf Heller und Pfennig belegen. Man kann nicht einfach irgendwelche Phantasiesummen in den Raum werfen.
Also kann man schon aber jeder Jurist wird darüber lachen.
Allerdings kann ich die Summe, die der Kaufpreis war nochmal als Schadenersatz oben drauf packen.
Alles Material wurde auf Rechnung gekauft, alle Arbeitsstunden sind kontiert, jede Fahrt von meinem zu Hause zum Schloss ist datiert und das sind jedes mal 600km einfache Strecke.
Wirtschaftlich könnte ich da nen richtig geilen Schnitt machen. Aber ich wills gar nicht. Ich will das Haus.
Die Nachbarn im Dorf sind gut drauf, freundlich, alle haben sich gefreut, dass wir da sind und endlich das Schloss wieder in Gang bringen. Alle aus dem Dorf, die da mal drin gewohnt haben, wollten gerne nochmal "ihr" Schloss von innen sehen und wir hatten schon einen Tag der offenen Tür und wir haben uns beihnahe wie Helden gefühlt.
Zu schreiben, dass ich den Kaufvertrag rückabwickeln will, ist mir verdammt schwer gefallen und ich hoffe inständig darauf, dass wir das anders geregelt bekommen.