Herr Böhme,
ich hab nicht die DIN, sondern die Kommentare dazu fotografiert.
Ihre erwähnter Auszug hieraus:
"für nichttragende Bauteile ...wird deutlich hervorgehoben, das hierfür die Norm nur Hinweise enthält, die als Empfehlungen aufzufassen sind" (Beuth-Kommentare, Holzschutz, S.36).”
ist zwar alleinstehend richtig, in diesem Zusammenhang aber völlig falsch.
Warum Herr Böhme?
Weil Sie den Geltungsbereich falsch interpretieren.
Um derartige Fehlinterpretationen zu verhindern wurden die Kommentare raus gebracht.
Auf Seite 35 steht unter:
1. Anwendungsbereich Abschnitt a)
“…Schutz von tragend und/oder “aussteifenden Bauteilen…”
Dort finden Sie dann auch den Verweis auf weitere Normen, die wiederum regeln, was “tragend und/oder aussteifend” und was “nichttragend” ist.
Das Geländer tragende und aussteifend Funktionen haben können Sie aber auch ganz einfach bei “wiki” nachlesen.
Und wie gesagt, steht “Geländer“(zweites Wort) in der Eingangsfrage nicht Zaunpfähle.
Obwohl genaugenommen auch Zaunpfähle und selbst die Riegel eine statische- und aussteifende Funktion haben.
Kleiner Tipp von mir.
Besuchen Sie doch mal die Kollegen hier.
http://www.holzschutz-sachsen.de/
Grüße aus Schönebeck