"Vergabe öffentlicher Aufträge an Architekten braucht eigene Regeln"

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"Die
große Verantwortung der öffentlichen Hand als Bauherr erfordert es,
qualitätsorientierte Auswahlverfahren bei der Vergabe von Architektenaufträgen
anzuwenden", betonten am 28. Oktober übereinstimmend der Parlamentarische
Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW)
Achim Großmann und der Präsident der Bundesarchitektenkammer (BAK) Prof. Arno
Sighart Schmid.



Im Zusammenhang mit der aktuellen Novellierung des Rechts der
öffentlichen Auftragsvergabe unter Federführung des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit machte Großmann nochmals seine Position deutlich: "Wir
unterstützen die vom Hause Clement geplanten Maßnahmen zur Vereinfachung des
Vergaberechts unter Anpassung an europarechtliche Vorgaben. Dabei setzen wir uns
auch weiterhin dafür ein, die Kernpunkte der Verdingungsordnung für
freiberufliche Leistungen (VOF) und insbesondere die Regelungen zum
Architektenwettbewerb auch in einer neuen Vergabeverordnung zu verankern."
Gemeinsam mit dem BMVBW arbeitet auch die BAK in der Initiative Architektur und
Baukultur an Empfehlungen zu optimalen Vergabeverfahren, um dem öffentlichen,
aber auch dem privaten Bauherrn die für die individuelle Planungsaufgabe
bestmögliche Lösung bieten zu können.



"Das aktuelle Bau- und Planungsgeschehen macht deutlich - nur
nachhaltige, allen architektonischen Anforderungen gerecht werdende Entwürfe
bieten dem Bauherrn die Gewähr, sich im harten Wettbewerb auch langfristig
behaupten zu können", erläuterte Prof. Schmid: "Die Auswahl der richtigen
Planung und des geeigneten Architekten sind dabei von entscheidender Bedeutung."



Ferner sagte Prof. Schmid dem Staatssekretär seine Unterstützung
zum Thema Public-Private-Partnership zu. Sofern nach dem Ergebnis eines
Wirtschaftlichkeitsvergleiches die Auftragsabwicklung als PPP-Projekt gegenüber
der traditionellen Auftragsvergabe sinnvoll erscheine, sollten auch Architekten
diesen Prozess aktiv begleiten. Gerade die Optimierung der Lebenszykluskosten
eines Gebäudes seien unverzichtbarer Bestandteil jeder Planung.



Die BAK ist Mitglied des vom BMVBW eingerichteten
Lenkungsausschusses zu PPP und verdeutlicht darin die Stellung der Architekten
in PPP-Verfahren.



<div align='right'>Siehe auch:

Bundesarchitektenkammer e.V. (Bundesgemeinschaft der Architektenkammern der
Länder)
</div>
 
Thema: "Vergabe öffentlicher Aufträge an Architekten braucht eigene Regeln"
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