"Öffentliche Hand grenzt Mittelstand bei der Auftragsvergabe aus!"

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"Der
verstärkt festzustellende Trend der öffentlichen Hand, Aufträge bevorzugt an
große Konsortien und Generalunternehmer unter Ausschaltung der mittelständischen
Bau- und Ausbauwirtschaft zu vergeben, muss schleunigst gestoppt werden. Die
derzeit laufende Ausschreibung von Dienstleistungen der Gebäudebewirtschaftung
durch die Berliner Charité ist ein bezeichnendes Beispiel dafür, dass die
Forderung nach mittelstandsgerechten Vergaben immer mehr zu einem
Lippenbekenntnis der Politik verkommt." Dies erklärte der Vorsitzende der
Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Heinz-Werner Bonjean, in Berlin.



"Der Gesetzgeber selbst betont im Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und in den Vergabe- und Vertragsordnungen für
Bau- und Lieferleistungen (VOB und VOL) die Notwendigkeit, öffentliche Aufträge
insbesondere durch Aufteilung der Aufträge in angemessene Größen
mittelstandsgerecht zu vergeben. Nur so haben die die Bau- und Ausbauwirtschaft
prägenden mittelständischen Unternehmen überhaupt eine Chance, an öffentliche
Aufträge zu kommen. Das Berliner Beispiel zeigt, dass durch die Vergabe von
Aufträgen in Größenordnungen bis zu 700 Mio. Euro und mehr an einen einzelnen
Auftragnehmer der Mittelstand völlig auf der Strecke bleibt.", so Bonjean
weiter.



"Wem ist damit gedient, wenn unter vermeintlichen
Kosteneinsparungen Aufträge, die bisher an mittelständische, vor Ort ansässige
qualifizierte Unternehmen vergeben wurden, zu einem Megaprojekt gebündelt werden
und einem Auftragnehmer erteilt werden? Die Folgen sind verheerend: zahlreiche
Unternehmen verlieren Aufträge und müssen daher Arbeitsplätze abbauen. Sie haben
dann auch keine Chance mehr auf auskömmliche Preise beim Einsatz von
tarifgebundenen Arbeitnehmern.", so Bonjean.



"Dem Ganzen wird jedoch bei der Berliner Charité dadurch die
Krone aufgesetzt, dass durch einen steuerlichen Buchungstrick die Aufträge
künftig vergeben werden, ohne dass die Charité hierfür Umsatzsteuer abführen
müsste. Damit wird dann die öffentliche Hand, also in dem Fall das Land Berlin
als Eigentümer der Charité, auch noch um Steuereinnahmen in dreistelliger
Millionenhöhe gebracht - Einnahmen, die ihr bei mittelstandsfreundlicher Vergabe
zufließen würden.", merkte Bonjean an.



"Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert, eine
mittelstandsgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Teilung in Fach-
und Teillose zu gewährleisten. Nur hierdurch wird sichergestellt, dass die
mittelständischen Unternehmen, die die Arbeits- und Ausbildungsplätze in
Deutschland schaffen, angemessen bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden.
Die mit Steuergeldern finanzierte Vergabe von Aufträgen muss sich an diesen
Vorgaben wieder stärker orientieren, wenn der Mittelstand in Deutschland noch
eine Chance haben soll. Viele unserer Arbeitnehmer stehen heute schon auf der
Straße. Die mittlerweile systematischen Verstöße gegen das Vergaberecht müssten
in Form von Schwarzbüchern dokumentiert werden, um den Auftraggebern einen
Spiegel vorzuhalten.", so Bonjean abschließend.



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