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Als
"erfreulichen Abschlusserfolg für die deutsche Ratspräsidentschaft" hat der
Bundessminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, die Verabschiedung
von neuen Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge durch das Europäische
Parlament am 21. Juni 2007 begrüßt: Mit den Rechtsmittelrichtlinien würden die
europäischen Fairnessregeln für öffentliche Aufträge "bissfest". Das nütze der
deutschen Wirtschaft und dem Steuerzahler.
Jährlich kaufen die Mitgliedsstaaten der EU Waren und
Dienstleistungen im Wert von ca. 260 Mrd. Euro ein. Bislang blieben Verstöße
gegen die EU-Regeln oftmals ohne Folgen. Jetzt muss ein Auftraggeber nach der
Auswahl eines Bieters die Mitbewerber über die Entscheidung unterrichten und
eine Wartefrist einhalten. Diese kann ein Konkurrent dazu nutzen, Rechtsmittel
einzulegen. Macht er von dieser Möglichkeit Gebrauch, so darf der Vertrag nicht
geschlossen werden. So wird die Schaffung von vollendeten Tatsachen verhindert.
Werden Verträge ganz ohne Ausschreibung abgeschlossen, sind
diese von Anfang an unwirksam. Gleiches gilt für Verstöße gegen das
Vergaberecht, die einen Bieter um die Chance für einen Auftrag gebracht haben.
"Damit erhalten übergangene Bieter eine zweite Chance und sind nicht nur auf
Schadensersatz verwiesen", erläuterte Bundesminister Glos. Gewinner der neuen
Regel sollen die Steuerzahler sein. "Vetternwirtschaft bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge können die Konkurrenten jetzt wirksam entgegentreten",
meinte Bundesminister Glos.
"Der bessere Rechtsschutz nütze im europäischen Binnenmarkt vor
allem der deutschen Industrie, die bei den Bewerbung um öffentliche Aufträge im
EU-Ausland oft das Nachsehen habe. Künftig haben deutsche Unternehmen im Ausland
die gleichen Wettbewerbsbedingungen wie ausländische Unternehmen in
Deutschland", unterstrich Bundesminister Glos.
siehe auch für weitere Informationen:<img src="http://www.baulinks.de/i/m-leer.gif" alt="Vergabe öffentlicher Aufträge, Vergaberecht, VOB, öffentliche Aufträge, Fairnessregeln, europäischer Binnenmarkt" width="4" height="4" border="0">
<!-- FreeFind Begin No Index -->ausgewählte weitere Meldungen
siehe zudem:
"erfreulichen Abschlusserfolg für die deutsche Ratspräsidentschaft" hat der
Bundessminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, die Verabschiedung
von neuen Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge durch das Europäische
Parlament am 21. Juni 2007 begrüßt: Mit den Rechtsmittelrichtlinien würden die
europäischen Fairnessregeln für öffentliche Aufträge "bissfest". Das nütze der
deutschen Wirtschaft und dem Steuerzahler.
Jährlich kaufen die Mitgliedsstaaten der EU Waren und
Dienstleistungen im Wert von ca. 260 Mrd. Euro ein. Bislang blieben Verstöße
gegen die EU-Regeln oftmals ohne Folgen. Jetzt muss ein Auftraggeber nach der
Auswahl eines Bieters die Mitbewerber über die Entscheidung unterrichten und
eine Wartefrist einhalten. Diese kann ein Konkurrent dazu nutzen, Rechtsmittel
einzulegen. Macht er von dieser Möglichkeit Gebrauch, so darf der Vertrag nicht
geschlossen werden. So wird die Schaffung von vollendeten Tatsachen verhindert.
Werden Verträge ganz ohne Ausschreibung abgeschlossen, sind
diese von Anfang an unwirksam. Gleiches gilt für Verstöße gegen das
Vergaberecht, die einen Bieter um die Chance für einen Auftrag gebracht haben.
"Damit erhalten übergangene Bieter eine zweite Chance und sind nicht nur auf
Schadensersatz verwiesen", erläuterte Bundesminister Glos. Gewinner der neuen
Regel sollen die Steuerzahler sein. "Vetternwirtschaft bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge können die Konkurrenten jetzt wirksam entgegentreten",
meinte Bundesminister Glos.
"Der bessere Rechtsschutz nütze im europäischen Binnenmarkt vor
allem der deutschen Industrie, die bei den Bewerbung um öffentliche Aufträge im
EU-Ausland oft das Nachsehen habe. Künftig haben deutsche Unternehmen im Ausland
die gleichen Wettbewerbsbedingungen wie ausländische Unternehmen in
Deutschland", unterstrich Bundesminister Glos.
siehe auch für weitere Informationen:<img src="http://www.baulinks.de/i/m-leer.gif" alt="Vergabe öffentlicher Aufträge, Vergaberecht, VOB, öffentliche Aufträge, Fairnessregeln, europäischer Binnenmarkt" width="4" height="4" border="0">
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siehe zudem:
- Literatur / Bücher zu den Themen
<a href="http://www.baubuch.de/wpihilfe/buecherkiste.php4?keyword=Vergaberecht,