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Freymüller Beate
Guest
Hallo, ich habe seit 6 Jahren einen alten Bauernhof in Alleinlage und möchte diesen von Grund auf Renovieren. Die Nebengebäude sind bereits renoviert. Jetzt schreibt mir die Stadtverwaltung, da ich keine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB habe (Bauen im Außenber.) darf ich das Wohnhaus nicht renovieren, da nach Erachten der Stadtverwaltung der Bestandsschutz für dieses Gebäude erloschen sei.
Wer kann mir hier weiterhelfen? Ich bin für jeden Hinweis sehr dankbar.
mfg
Beate Freymüller
Wer kann mir hier weiterhelfen? Ich bin für jeden Hinweis sehr dankbar.
mfg
Beate Freymüller