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Hartmut4
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Hallo
Ich bin Eigentümer eines Fachwerkhauses von 1882 ( Zwei Ständer Haus)
Das obere Stockwerk ist nicht ausgebaut
Auch das Dielen Ende ca 50 Quadratmeter ist nicht als Wohnraum ausgebaut und auch nicht beheizt.
Bin ich verpflichtet die Decke des Dielen Endes (ehemals Erntelager) laut neuesten Gesetz zu dämmen?
Liebe Grüße Hartmut
Ich bin Eigentümer eines Fachwerkhauses von 1882 ( Zwei Ständer Haus)
Das obere Stockwerk ist nicht ausgebaut
Auch das Dielen Ende ca 50 Quadratmeter ist nicht als Wohnraum ausgebaut und auch nicht beheizt.
Bin ich verpflichtet die Decke des Dielen Endes (ehemals Erntelager) laut neuesten Gesetz zu dämmen?
Liebe Grüße Hartmut