Dämmvorschriften Dielen Ende

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Hartmut4

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Hallo
Ich bin Eigentümer eines Fachwerkhauses von 1882 ( Zwei Ständer Haus)
Das obere Stockwerk ist nicht ausgebaut
Auch das Dielen Ende ca 50 Quadratmeter ist nicht als Wohnraum ausgebaut und auch nicht beheizt.
Bin ich verpflichtet die Decke des Dielen Endes (ehemals Erntelager) laut neuesten Gesetz zu dämmen?
Liebe Grüße Hartmut
 
Moin,

wenn da drunter nicht gewohnt wird, macht's dämmen ja kein Sinn.
Die oberste Geschossdecke von bewohnten ( oder dafür vorgesehenen) Räumlichkeiten ist bereits seit ENEV zu dämmen - und effektiv ist es wie kaum eine andere Maßnahme .
 
Vielen Dank

Hallo Jürgen vielen Dank für deine Antwort
Ist einleuchtend
 
Thema: Dämmvorschriften Dielen Ende
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