@ Peter
Wenn ich hier 'mal Deine Landesregierung zitieren darf, die sich auch auf die bewusste DIN beruft:
http://www.umweltschutz-bw.de/?lvl=1103
"1. Außenfenster und Außentüren gehören der Gefährdungsklasse 3 an.
1.1 Wenn nachträglich ein dauerhaft wirksamer Oberflächenschutz, z.B. durch Instandhaltung und rechtzeitige Instandsetzung, gewährleistet ist, können Außenfenster in die Gefährdungsklasse 2 eingestuft werden. Ein ausreichender Oberflächenschutz des Holzes wird jedoch erst durch ein komplettes Anstrichsystem erreicht. Es dürfen keine auswaschbaren Präparate eingesetzt werden."
"Für die typischen Weichholzarten Kiefer und Fichte (Resistenzklasse 4) werden damit verbindlich Vorgaben für einen ausreichenden Bläueschutz gemacht. Da diese Hölzer häufig mit helleren Farbtönen für die Oberflächenlasuren kombiniert werden, macht sich der holzverfärbende Bläuepilz deutlich bemerkbar. Bei der Holzart Lärche hingegen kann bei ausreichender Oberflächenbeschichtung auf einen entsprechenden zusätzlichen Holzschutz verzichtet werden. Gleiches gilt insbesondere für Meranti und vergleichbar resistente Holzarten."
Diese Diskussion mit Blacki wird von einer vorhergehenden Frage eingeschleppt, wo es zudem um Lärchenfenster unter einem metertiefen Vordach ging,somit ohne relevante Bewitterung.
Abgesehen davon, hast Du schon Bläueschäden auf Nadelfarb KERN hölzern gesehen? Ich nicht. Nebenstehendes Bild zeigt einen Kiefernstann, der ca. 12 Jahre neben meinem Lieblingszeltplatz lag, bis uns dann das kleine Holz für's Abendfeuer ausging. Der Kern ist sehr gut erhalten.
Ich bin mir sicher, daß das Thema fungizider Schutz durch nahezu dampfdichte (Kunstharzdispersions) Farben erst die jetzige Bedeutung bekommen hat. Dampfoffenere Anstriche schützen das Holz besser. Das bestätigt auch der Blick in die Historie. Der Schutz durch Bleipigmente allein erklärt nicht die vielen guterhaltener Fenster gründerzeitlicher und noch älterer Bauten. Aus meiner Erfahrung heraus hält, um es auf die Spitze zu treiben, selbst unbehandeltes Holz länger als solches, wo durch Risse im Bereich der Eckverbindungen Wasser unter die Dispersionsbeschichtung dringen kann.
Im Übrigen gebe ich Dir recht, daß es sinnvoll ist, eine Abweichung von der DIN mit dem Bauherren schriftlich zu vereinbaren. Diese Option sieht ja, wie von Dir zitiert, auch die DIN vor.
Ich habe auch keine grundsätzlichen Bedenken, fungizide Mittel im Außenbereich zu verwenden, was ja beim Handauftrag von Ölfarben oder Lasuren möglich ist. Auf der Innenseite würde ich aber gern darauf verzichten und das sehen auch viele Bauherren so.
Nach meinen Unterlagen, die sich auf die DIN 68364 berufen, haben Kiefer, Lärche und Douglasie als Kernkolz die RK 3.
Nun würde ich doch ganz gern wissen, welche meiner Aussagen Du als falsch betrachtest.
Grüße
Thomas