DAI fordert bundeseinheitliche Kammerzulassungen

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Europa
rückt immer näher zusammen. Planer, Architekten und Ingenieure bekommen das
aktuell u.a. durch die geplante Dienstleistungsrichtlinie zu spüren. Was bald in
Europa möglich sein soll - die Freizügigkeit von Planerleistungen - ist in
Deutschland schon an der Grenze zum nächsten Bundesland beendet. 16 verschiedene
Landesbauordnungen und Kammergesetze stellen eine innerdeutsche Bürokratiehürde
sondergleichen dar.



Die Wettbewerbsbeschränkungen, die auf europäischer Ebene
abgeschafft werden sollen, treiben in Deutschland ungeahnte Blüten. Nahezu jedes
Bundesland regelt seine Zulassungsbestimmungen für Architekten und Ingenieure
anders als die 15 übrigen Länder. Das hat zur Folge, dass ein
Bauvorlageberechtigter in Norddeutschland im Süden der Republik nicht ohne
weiteres ein Gebäude planen und bauen darf. Die hierzu notwendige
Kammerzulassung in eine entsprechende Liste kann er zwar erwerben. Das ist
allerdings mit einem nicht unerheblichen Aufwand an Bürokratie und Kosten
verbunden.



Der Verband Deutscher Architekten und Ingenieurvereine (DAI)
fordert die Kammern und die Politik im Sinne seiner Mitglieder auf, hier
schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen und allen, die bereits bei einer Kammer
eingetragen und zur Ausübung spezifischer Planungen berechtigt sind, einen
bundesweit einheitlichen Zugang für länderübergreifende Planungen zu ebnen -
ohne bürokratischen und finanziellen Mehraufwand. Die 112. Bauministerkonferenz
am 6. Februar 2006 in Berlin war überschattet vom Halleneinsturz in Bad
Reichenhall. Umso mehr ist die 113. Sitzung am 10./11. Mai in Brüssel gefordert,
sich des Themas bundesweite Vereinheitlichung und Vereinfachung der
Kammerzulassungen anzunehmen.



Ein Beispiel bei den Ingenieuren verdeutlicht die Situation:
Deutsche Bauingenieure, bei denen bezüglich Berufausbildung im Studium (z.B.
Diplomingenieur) in den Ländern etwa gleiche Kriterien gelten, müssen zur
Berufsausübung in den einzelnen Ländern in verschiedenen bautechnischen
Bereichen (z.B. Brandschutz) Pflichtmitglieder in der dortigen Kammer sein oder
in Listen geführt werden. Die gegenseitige Anerkennung von Listen ist jedoch
nicht länderübergreifend geregelt, weshalb aufgrund der unterschiedlichen
Zugangskriterien bei gleichen Tätigkeiten einzelne Kammern eine kostenpflichtige
Neueintragung verlangen.



"16 Landesbauordnungen mit immer neuen individuellen Regelungen
erzeugen und fördern im Gegensatz zum wortreich bekundeten politischen
Bürokratieabbau das Gegenteil: Bürokratiezunahme", so der DAI Vizepräsident Gerd
Schnitzspahn (beratender Ingenieur aus Bondorf bei Stuttgart). "Gemeinsame
Regelungen z.B. auf der Basis der Musterbauordnung der ARGEBAU waren bisher
nicht möglich. Angleichungen wurden mit der Begründung verhindert, dass zwar
alle für die Harmonisierung seien. Die Regelungen müssten aber auf der Grundlage
der eigenen Bauordnung erfolgen. Somit brennt es in Hamburg nach wie vor anders
als in München - das ist schlicht und ergreifend nicht vermittelbar," erläutert
Schnitzspahn weiter.



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