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Willi Schuhmacher
Guest
Wir haben ein 200 Jahre altes Fachwerkhaus erworben indem nachweislich bestehende Fenster in der Grenzwand eingebaut waren und noch sind. In den 70er Jahren hat der Nachbar auf der Grenze ein Haus errichtet. Vor 2 Jahren haben wir die bestehenden Einfachfenster gegen neue Fenster gleicher Größe aber, weil energetisch sinnvoll, in doppelverglaste Fenster ausgewechselt.
Nun will das Bauamt, dass diese Fenster zugemauert werden bzw. gegen Brandschutzfenster ausgetauscht werden. Warum sollen nun Fenster einen größeren Brandschutzklasse haben, als die restliche Gebäudewand (Lehmfachwerk mit Eichenbalken?
Nach Aussagen des Bauamtes wäre dies alles kein Problem gewesen, wenn ich die alten Fenster so gelassen hätte! Merkwürdig nur das diese Fenster nachweislich seit über 100 Jahren da gewesen sind und das Haus des Nachbarn in den 70er Jahren errichtet wurde.
Welcher Amtsschimmel hat da wieder gewiehert? Wer weiß Rat bzw. kennt die Rechtslage in diesem Fall
Nun will das Bauamt, dass diese Fenster zugemauert werden bzw. gegen Brandschutzfenster ausgetauscht werden. Warum sollen nun Fenster einen größeren Brandschutzklasse haben, als die restliche Gebäudewand (Lehmfachwerk mit Eichenbalken?
Nach Aussagen des Bauamtes wäre dies alles kein Problem gewesen, wenn ich die alten Fenster so gelassen hätte! Merkwürdig nur das diese Fenster nachweislich seit über 100 Jahren da gewesen sind und das Haus des Nachbarn in den 70er Jahren errichtet wurde.
Welcher Amtsschimmel hat da wieder gewiehert? Wer weiß Rat bzw. kennt die Rechtslage in diesem Fall