A
anonymus
Guest
Hallo Zusammen,
Gibt es bei einem Denkmalgeschützten Haus eigentlich auch die Auflage ,das man dieses Haus sanieren,sprich vor dem Verfall bewahren MUß.
Konkret geht es um ein Fachwerkhaus das einen Käufer gefunden hat,unter Denkmal steht,wie die ganze Altstadt,es wurde bezugsfertig "renoviert",mittlerweile ist der Käufer auch eingezogen.
Eigentlich ist eine Sanierung des Tragwerks aussen gar nicht mehr möglich,ohne drinnen wieder alles abzureißen ,aber dringend nötig.
Das da aussen nix mehr passiert ist meine Vermutung ,ich fänd s schon gruselig,wenn eine Behörde auf fachgerechte und historisch korrekte Sanierung pocht ,aber der Verfall nicht interessiert.Quasi Bestandssicherung als Auflage?
Gibt s das?
Grüße Martin
Gibt es bei einem Denkmalgeschützten Haus eigentlich auch die Auflage ,das man dieses Haus sanieren,sprich vor dem Verfall bewahren MUß.
Konkret geht es um ein Fachwerkhaus das einen Käufer gefunden hat,unter Denkmal steht,wie die ganze Altstadt,es wurde bezugsfertig "renoviert",mittlerweile ist der Käufer auch eingezogen.
Eigentlich ist eine Sanierung des Tragwerks aussen gar nicht mehr möglich,ohne drinnen wieder alles abzureißen ,aber dringend nötig.
Das da aussen nix mehr passiert ist meine Vermutung ,ich fänd s schon gruselig,wenn eine Behörde auf fachgerechte und historisch korrekte Sanierung pocht ,aber der Verfall nicht interessiert.Quasi Bestandssicherung als Auflage?
Gibt s das?
Grüße Martin