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Sonnenblume
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In der Rheinpfalz gelesen:
http://digipaper.rheinpfalz.de/digiPaper/servlet/articlepageservlet?page=2765519&text=14156572
böbingen: Fall für den Kreisrechtsausschuss
Kann man ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus einfach abreißen, weil ein Ziegel runterfällt? Oder weil es zu teuer ist, das marode Gebäude grundlegend zu sanieren? Mit Fragen dieser Art hat sich der Kreisrechtsausschuss befasst.
Es handelt sich um ein barockes Häuschen im Ortskern von Böbingen, das im 18. Jahrhundert gebaut wurde; auf dem gleichen Grundstück befindet sich ein weiteres Wohnhaus, das nicht unter Denkmalschutz steht. Das Anwesen hat in den vergangenen Jahren schon etliche Male den Besitzer gewechselt. Doch das alte Haus sanieren, das wollte keiner. Die Eigentümer wussten jedoch, worauf sie sich einließen. Von der Denkmalschutzbehörde wurde jeder darauf hingewiesen, dass das Gebäude zumindest gesichert werden müsse.
Der jetzige Käufer, der noch nicht ins Grundbuch eingetragen ist, will das nicht. Als am Geburtstag seiner Tochter, der im Hof des Anwesens gefeiert wurde, ein Ziegel ins Festgetümmel fiel, beantragte er gleich am nächsten Tag den Abriss. Er lehne jede Haftung für das Objekt ab und eine Sanierung empfinde er als „unzumutbare Belastung, die mich in den Ruin treibt”. Ein Neubau sei gerade mal halb so teuer.
Im Ausschuss erschien der Mann nicht. Auch der Forderung des Denkmalschutzamtes, den angeblich „unverhältnismäßigen Aufwand” mit einer Kostenaufstellung nachzuweisen, kam er nicht nach. „Es ist zumutbar, das Haus gegen weiteren Verfall zu sichern”, betonte Denkmalpfleger Jacob. „Die Erhaltungspflicht ergibt sich aus dem Denkmalschutzgesetz”, erklärte Ausschussvorsitzender Joachim George. (rire)
http://digipaper.rheinpfalz.de/digiPaper/servlet/articlepageservlet?page=2765519&text=14156572
böbingen: Fall für den Kreisrechtsausschuss
Kann man ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus einfach abreißen, weil ein Ziegel runterfällt? Oder weil es zu teuer ist, das marode Gebäude grundlegend zu sanieren? Mit Fragen dieser Art hat sich der Kreisrechtsausschuss befasst.
Es handelt sich um ein barockes Häuschen im Ortskern von Böbingen, das im 18. Jahrhundert gebaut wurde; auf dem gleichen Grundstück befindet sich ein weiteres Wohnhaus, das nicht unter Denkmalschutz steht. Das Anwesen hat in den vergangenen Jahren schon etliche Male den Besitzer gewechselt. Doch das alte Haus sanieren, das wollte keiner. Die Eigentümer wussten jedoch, worauf sie sich einließen. Von der Denkmalschutzbehörde wurde jeder darauf hingewiesen, dass das Gebäude zumindest gesichert werden müsse.
Der jetzige Käufer, der noch nicht ins Grundbuch eingetragen ist, will das nicht. Als am Geburtstag seiner Tochter, der im Hof des Anwesens gefeiert wurde, ein Ziegel ins Festgetümmel fiel, beantragte er gleich am nächsten Tag den Abriss. Er lehne jede Haftung für das Objekt ab und eine Sanierung empfinde er als „unzumutbare Belastung, die mich in den Ruin treibt”. Ein Neubau sei gerade mal halb so teuer.
Im Ausschuss erschien der Mann nicht. Auch der Forderung des Denkmalschutzamtes, den angeblich „unverhältnismäßigen Aufwand” mit einer Kostenaufstellung nachzuweisen, kam er nicht nach. „Es ist zumutbar, das Haus gegen weiteren Verfall zu sichern”, betonte Denkmalpfleger Jacob. „Die Erhaltungspflicht ergibt sich aus dem Denkmalschutzgesetz”, erklärte Ausschussvorsitzender Joachim George. (rire)