ein denkmal ist ein denkmal ist ein denkmal...
...aber erst wenn es eingetragen ist, können steuervergünstigungen oder zuwendungen geltend gemacht werden. "...es war einmal ein fachwerkhaus von ca. 1700, dem hatte man schon den abrissstempel aufgedrückt, drei fertiggaragen hätten da mindestens hingepasst, nur weil ein denkmalsachbearbeiter das "alte glump" nicht als denkmal ansah.
wir haben an das landesamt einen antrag mit begründung geschickt, die waren glücklich über den "vorgang" wunderten sich und gaben geld für verformungsgerechtes aufmass, statisches konzept, restauratorische bestandsaufnahme und für die dokumentation. der "denkmalsachbearbeiter" war beleidigt, ist jetzt kläranlagensachbearbeiter. (nicht wegen uns). die bauherrschaft ist immer noch froh ... ein denkmal ist ein denkmal ist ein denkmal...
viel spass und grüsse auch wenn das mal wieder keine antwort war.
christian bernard