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mruehrig
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Hallo, ich renoviere derzeit ein denkmalgeschütztes Sandsteinhaus. Da die Fehlböden der Holzbalkendecke zwischen EG und OG teilweise durchgebrochen waren und dei Schüttung nach unten gerieselt war, habe ich die Schüttung von oben entfernt und die Einlegebretter erneuert. Dazu habe ich die Holzdielen im OG entfernt. Diese sollen später aufgearbeitet und wieder originalgetreu verlegt werden. Die Holzbalkendecke hat sich in der Raummitte etwas durch gebogen und ich möchte über die neu eingebrachte Schüttung (zementgebundener Blähton) ein möglichst ebenes Niveau herstellen. Außerdem möchte ich eine Fussbodenheizung einbauen. Die Rohre sollen in eine etwa 25 mm dicke Trittschalldämmung verlegt werden. Darauf Aluplatten zum Wärmeausgleich und darauf wiederum Farmacell Trockenstrich. De Holzdielen sollen darauf dann vollflächig verklebt werden. Soweit der geplante Aufbau. Der Denkmalschutz trägt diese Pläne nicht mit. Das Argument gegen die wassergeführte Fußbodenheizung ist eine mögliche unbemerkte Undichtigkeit mit Schädigung der Holzbalkendecke. Auch das Verkleben der originalen Dielen wird nicht abgesegnet (angeblich wegen Irreversibilität). Kann man das nachvollziehen?. Fußbodenheizungen in Holzbalkendecken sind ddoch mittlerweile gut erprobt. Wo sollen da unbemerkte Undichtigkeiten auftreten. Das Wasser würde doch sofort durch die Decke sickern und im EG von der Decke tropfen...
Statt den Faramcell Platten könnte ich auch OSB Platten schwimmend verlegen/verkleben und die Dielen darauf verschrauben. Das wäre hoffentlich reversibel genug.
Bin auf eure Kommentare gespannt.
Manfred
Statt den Faramcell Platten könnte ich auch OSB Platten schwimmend verlegen/verkleben und die Dielen darauf verschrauben. Das wäre hoffentlich reversibel genug.
Bin auf eure Kommentare gespannt.
Manfred