Eigenheimzulage nicht auf Arbeitslosengeld II anrechenbar

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Die
Eigenheimzulage darf nach einem Urteil des Landessozialgerichts Hamburg nicht
auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Demnach sei die Eigenheimzulage
des Klägers in Höhe von knapp 469 Euro zu Unrecht von den Leistungen zur
Sicherung des Lebensunterhalts abgezogen worden.



Das Gericht gab mit dieser Entscheidung im Rahmen eines
Eilverfahrens am 7. Juli 2005 (Aktenzeichen L5B 116/05 ER AS) der Beschwerde
eines Hamburgers gegen ein Urteil des Sozialgerichts in erster Instanz statt,
denn die Zulage "diene ausschließlich der Förderung der Anschaffung eines selbst
genutzten Eigenheims und nicht der Bestreitung des Lebensunterhalts". Sie sei
für den Hilfebedürftigen "ein reiner Durchlaufposten".



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