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Linearnetrik
Guest
Vom Denkmalamt habe ich eine Bescheinigung über die beim Finanzamt abzusenzenden Handwerkerleistungen an unserem Denkmalgeschützen Haus bekommen. das Finanzamt will diese Bescheinigung nun aber nicht anerkennen, da ich einen Großteil dieser Rechnungen bereits bei der Eigenheimförderung angegeben habe. Liegt das Finanzamt damit richtig ? Ursprünglich hieß es, daß wir mit einem Denkmalgeschützen Haus steuerlich besonders etlastet würden. Wenn das nun doch nur über die Eigenheimzulage läuft, wäre das doch keine andere Entlastung gegenüber einem "normalen" Hausbesitzer, oder hätte dieser es schon gar nicht bei der Eigenheimzulage geltend machen können ?
Schonmal vielen Dank für eventuelle Auskünfte !!
Schonmal vielen Dank für eventuelle Auskünfte !!