P
Philipp Kawalek
- Beiträge
- 228
Hallo,
wollte eben auf dem Finanzamt noch 'auf den letzten Drücker'
den Antrag auf Eigenheimzulage abgeben,
konnten die aber nicht annehmen, weil wir noch nicht drin wohnen.
Haus in 2005 gekauft,
wg. Sanierung/Modernisierung Bauantrag gestellt, Baugenehmigung wurde erteilt,
Baubeginnsanzeige auch eingereicht und seitdem losgelegt.
Leider werden wir dieses Jahr entgegen Planung nicht mehr fertig.
Auskunft des Finanzamt:
Einzig das Datum des Eigentumsüberganges bzw. des Bauantrages muß in 2005 liegen,
der Antrag auf Förderung kann sehr wohl noch in 2006 gestellt und bearbeitet werden.
Im Gesetzentwurf vom 29.1.2005 auch so nachzulesen
(www.dstv.de/waswirwollen/ entw_gesetz_abschaffung_eighzul.pdf):
"...Unberührt davon bleiben alle bis zum 31. Dezember 2005 von der
Förderung noch erfassten Sachverhalte. Somit wird nicht in langjährige Planungen
eingegriffen, denn wer Wohneigentum schon hergestellt oder erworben hat oder bis
zum 31. Dezember 2005 den Bauantrag stellt oder den Kaufvertrag bis zu diesem
Zeitpunkt abschließt, erhält die Förderung nach dem zurzeit noch geltenden
Eigenheimzulagengesetz, sofern die weiteren rechtlichen Voraussetzungen für die
Inanspruchnahme der Eigenheimzulage erfüllt sind."
Weiter unten:
"Wer vor dem 1. Januar 2006 mit der Herstellung eines Objekts beginnt, zum Erwerb eines
Objekts vor dem 1. Januar 2006 den notariellen Kaufvertrag abschließt oder einer
Genossenschaft beitritt, hat noch Anspruch auf Eigenheimzulage, d.h. für ihn gelten noch die
bisherigen Regelungen des Eigenheimzulagengesetzes über den gesamten Förderzeitraum
von acht Jahren."
Kann ich mich darauf also verlassen?
Sind die Politiker, die in den Medien gesagt haben,
'Anträge' (welche meinten sie denn jetzt?) unbedingt bis
zum 31.12.2005 einzureichen, danach ginge nichts mehr,
nicht in der Lage, ihre eigenen Gesetze zu verstehen?
Etwas ratlos verbleibend,
Philipp Kawalek
wollte eben auf dem Finanzamt noch 'auf den letzten Drücker'
den Antrag auf Eigenheimzulage abgeben,
konnten die aber nicht annehmen, weil wir noch nicht drin wohnen.
Haus in 2005 gekauft,
wg. Sanierung/Modernisierung Bauantrag gestellt, Baugenehmigung wurde erteilt,
Baubeginnsanzeige auch eingereicht und seitdem losgelegt.
Leider werden wir dieses Jahr entgegen Planung nicht mehr fertig.
Auskunft des Finanzamt:
Einzig das Datum des Eigentumsüberganges bzw. des Bauantrages muß in 2005 liegen,
der Antrag auf Förderung kann sehr wohl noch in 2006 gestellt und bearbeitet werden.
Im Gesetzentwurf vom 29.1.2005 auch so nachzulesen
(www.dstv.de/waswirwollen/ entw_gesetz_abschaffung_eighzul.pdf):
"...Unberührt davon bleiben alle bis zum 31. Dezember 2005 von der
Förderung noch erfassten Sachverhalte. Somit wird nicht in langjährige Planungen
eingegriffen, denn wer Wohneigentum schon hergestellt oder erworben hat oder bis
zum 31. Dezember 2005 den Bauantrag stellt oder den Kaufvertrag bis zu diesem
Zeitpunkt abschließt, erhält die Förderung nach dem zurzeit noch geltenden
Eigenheimzulagengesetz, sofern die weiteren rechtlichen Voraussetzungen für die
Inanspruchnahme der Eigenheimzulage erfüllt sind."
Weiter unten:
"Wer vor dem 1. Januar 2006 mit der Herstellung eines Objekts beginnt, zum Erwerb eines
Objekts vor dem 1. Januar 2006 den notariellen Kaufvertrag abschließt oder einer
Genossenschaft beitritt, hat noch Anspruch auf Eigenheimzulage, d.h. für ihn gelten noch die
bisherigen Regelungen des Eigenheimzulagengesetzes über den gesamten Förderzeitraum
von acht Jahren."
Kann ich mich darauf also verlassen?
Sind die Politiker, die in den Medien gesagt haben,
'Anträge' (welche meinten sie denn jetzt?) unbedingt bis
zum 31.12.2005 einzureichen, danach ginge nichts mehr,
nicht in der Lage, ihre eigenen Gesetze zu verstehen?
Etwas ratlos verbleibend,
Philipp Kawalek