Kabinett beschließt Neuausrichtung der Wohneigentumspolitik und kippt die Eigenheimzulage

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Bundeskabinett hat heute beschlossen, die Eigenheimzulage zum 31. Dezember 2005
auslaufen zu lassen. Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee begrüßte die
Entscheidung nach der Kabinettsitzung. "Wir stellen die Wohneigentumspolitik auf
neue Füße. Die Pauschalförderung der Eigenheimzulage wird den differenzierten
Wohnungsmärkten in Deutschland nicht mehr gerecht. Eine stärkere Einbeziehung
bei der Riester-Rente plus verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten durch die
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sollen insbesondere Familien mit Kindern
bessere Chancen auf die eigenen vier Wände geben", sagte Tiefensee.



Angesichts deutlich gefallener Finanzierungs- und Baukosten
sowie einer Entspannung der Wohnungsmärkte ist die Eigenheimzulage als
flächendeckendes Instrument entbehrlich geworden. In den letzten Jahren ist das
Zinsniveau von rund 7% auf bis zu 4,5% gesunken. Die durchschnittlichen
Baukosten pro Quadratmeter lagen 2003 um 6,5% niedriger als 1995.



Aufgrund steigender Haushaltszahlen und zunehmender Nachfrage
nach Wohnfläche werden Immobilien aber auch bei einer langfristig zurückgehenden
Bevölkerung weiterhin eine solide Anlage sein. Der Koalitionsvertrag sieht daher
vor, zum 1. Januar 2007 das selbst genutzte Wohneigentum besser in die
geförderte private Altersvorsorge ("Riester-Rente") einzubeziehen und die
Diskriminierung gegenüber anderen Formen der Altersvorsorge zu beseitigen, indem
eine Wahlfreiheit unter den verschiedenen Vorsorgeformen eingeführt wird.



Darüber hinaus sollen gemeinsam mit der KfW Wege aufgezeigt
werden, wie die Bereitschaft der Geschäftsbanken zur Gewährung nachrangiger
Kredite wesentlich erhöht werden kann, um Finanzierungen ohne den von den Banken
üblicherweise geforderten Eigenkapitalanteil von 20% zu ermöglichen. Die
Verbesserungen sollen die Finanzierungschancen von Schwellenhaushalten erhöhen.
Insbesondere jungen Familien mit Kindern fehlt häufig die Möglichkeit zum
Vorsparen und damit das Startkapital.



"Wohneigentum bleibt für die Bundesregierung eine der
wichtigsten Säulen der privaten Altersvorsorge. Und Eigentum stabilisiert unsere
Städte. Wir müssen das Wohnen in der Stadt für alle Generationen wieder
attraktiver machen. Eine starke Bindung an das Lebensumfeld stärkt den sozialen
Zusammenhalt in unserer Gesellschaft", sagte Tiefensee.



Die Übergangsregelung bei der Abschaffung der Eigenheimzulage
sieht vor
, dass



  • Bauherren, die vor dem 1. Januar 2006 mit der Herstellung beginnen, und
  • Erwerber, die vor dem 1. Januar 2006 den notariellen Kaufvertrag
    abschließen oder einer Genossenschaft beitreten,
... noch Anspruch auf Eigenheimzulage nach den bisherigen Regelungen des
Eigenheimzulagengesetzes über den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren haben.
Als Beginn der Herstellung gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung
erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird; bei
baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen (z.B. eine Bauanzeige)
einzureichen sind, gilt der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht
werden. Bei Baumaßnahmen, die weder einen Bauantrag noch die Einreichung von
Bauunterlagen erfordern, ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der
Anspruchsberechtigte mit den Bauarbeiten beginnt.



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