Überprüfung Mauerentfeuchtungsgerät in altem Herrenhaus

Diskutiere Überprüfung Mauerentfeuchtungsgerät in altem Herrenhaus im Forum Fußboden, Wand & Decke im Bereich - Hallo liebe Forumsmitglieder, eigentlich hatte ich mich hier aufgrund unseres kleinen Fachwerkhauses angemeldet aber nun geht es um ein anderes...
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Im übrigen Hr.Struve....

sind hier ganz ander Leute gefragt und das wissen wir alle.Man kann in Deutschland und sicher auch anderswo bei jeder Gelegenheit jeden Quatsch verkaufen, solange es dafür Abnehmer gibt.Die Kaffeefahrtenpraxis nimmt zu.
Das man in Deutschland jedoch Wasser predigt und selbst Wein trinkt ist auch schon bundesweit bekannt.Diesbezüglich ist es auch in der Trockenlegungsbranche.Man weiß das es keine Normung zur Sanierung von Bestand gibt,verkauft Produkte die nicht funktionieren, lehnt die vorhandene Norm ab als unglaubwürdig ab und öffnet jedem "Pfiffikus" damit die geniale Möglichkeit, den noch so blödsten Unsinn zur Trockenlegung an den Mann zu bringen.Der Sinn wird sicher darin liegen, das der Staat Umsätze an Steuern hat wenn er hier nicht eingreift.Dazu muß eben der Kunde dann sein Gehirn selber einschalten, um abzuschätzen ob er "Zauberern im weitreichenden Sinne" oder Normengerechten Anbietern sein Vertrauen schenkt.Ich kenne auch einen, der predikt, schreibt Artikel und große Fachbücher und wird ausgezeichnet für seine Fachberatungen aber auf der anderen Seite gibt es dann von innen verklebte Folienwände zur Mauertrockenlegung.Weder nach einer Norm, noch technisch nachvollziehbar was dieser Quatsch soll, geschweige darüber nachgedacht was mit dem Mauerwerk nach dieser Maßnahme geschieht....
Wenn man dann noch behauptet, mit dieser alleinigen Maßnahme wäre die Mauer trocken grenzt es dann an vorsätzlichen Betrug ? Wenn man Sie anfässt wäre Sie zwar trocken aber unten drunter sicher nicht. Also alles Auslegungssache, wo man halt das Kleingedruckte lesen sollte und genau das verpasst der Kunde meist, weil es sich ja so super anhört bei vielen Anbietern dieser oben zur genüge beschriebenen angeblichen Elektroosmosegeräten, die in Wirklichkeit keine sind.Von Geld zurück, später bezahlen, keinem Dreck und was man sich noch so einfallen lässt zur Werbung..........
Aber hier ist jeder selber Schuld, wenn er mit seinem fehlendem Denkverhalten oder technischem Unverständnis und dem Kauf solchen Betrügern Tür und Tor öffnet.Es wird immer welche geben die trotzdem alles besser wissen, obwohl man Sie mit der Nase drauf stösst...:)
BEISPIEL: NORMRNVERWEIS
Wenn man auf Leute hört die von dieser Materie jedoch null Sach-und Fachverstand haben aber hier und anderswo große Beiträge schreiben, um sich damit lediglich in den Mittelpunkt zu rücken, ja auch da ist man dann selbst SCHULD.
 
Nun Herr Kusch,

es gibt sehr wohl auch eine Normung für die Bauwerksabdichtung in Deutschland, es gibt ferner bauaufsichtliche Zulassungen (Elektroosmose gehört nicht dazu) in Deutschland und, lieber Herr Kusch es gibt viele, viele andere Regelwerke in Deutschland.
Es gibt aaRdT (allgemein anerkannte Regeln der Technik) und es gibt welche, wie das Ihre, das nicht allgemein anerkannt ist.

Mir sind übrigens keine Leute, oder besser Fachleute, bekannt die durch Folienverkleisterung der Wände trockene Wand versprechen.

Sie währen gut beraten nicht andere versuchen in Misskredit zu bringen um ein System zu rechtfertigen welches den wissenschaftliche Nachweis der Funktion schuldig bleibt.


Gleich ganz vorne, unter Punkt 1 “Ihres” Normentwurfs heißt es

Zitat:

>>>“Es werden ausschließlich Verfahrensgruppen
berücksichtigt, deren Wirkungsweise sowohl wissenschaftlich allgemein anerkannt als auch deren praktische Tauglichkeit erwiesen ist“.<<<

Zitat Ende.

Damit ist Ihr Voodoo von vorn herein raus.

Iss für Sie als Vertreiber zwar nicht schön, iss aber so.
 
Nicht übel nehmen Hr.Struve....:)

aber manchmal denke ich man redet mit einem Minderbemittelten verbocktem Kleinkind.
Sind Sie echt so naiv,können oder wollen Sie es nicht begreifen ? Wenn das VERFAHREN der NORMENBESCHREIBUNG entspricht ist es ZUGELASSEN und somit wissenschaftlich anerkannt.
DAZU sollte man aber dann mal lesen lernen...:)
PS: Die ganze NORM.
Mensch das ist ja schrecklich mit Ihnen.
Oder soll es Ihnen der HANDELSRICHTER am Landgericht Dresden auch erläutern wie bereits anderen vor Ihnen..????
 
Jetzt tuts langsam aber sicher weh Herr Kusch,

Der Link Ihrer “Mitbewerber” (macht der nu aktiv oder passiv) iss ungefähr so, wie wenn ich den Link der Web Seite von Radiru hier einstellen würde um zu beweisen, das Injektionsabdichtungen ein Allheilmittel sind.

Und Herr Kusch

>>>“Wenn das VERFAHREN der NORMENBESCHREIBUNG entspricht ist es ZUGELASSEN und somit wissenschaftlich anerkannt.”<<<

DAS IST FALSCH und das hat nichts mit meiner Naivität, sondern mit Ihrer Unwissenheit… oder deutlicher ausgedrückt Ihrer Dummheit zu tun.
 
HMMMM..

eine Normung für die Bauwerksabdichtung in Deutschland ?
WELCHE ?
Die für den Neubau?
Die kann man dann sicher nicht für den Altbau verwenden, bei kapillaraufsteigender Feuchtigkeit.
Soviel kurz dazu.
Regelwerke und Regelwut ist Deutschland`s bestes Kind....:)
Nur was rauskommt... kennen wir ja alle zur Genüge.
Informieren Sie sich erst mal richtig bevor Sie hier wieder einen Kleinkrieg anzetteln wollen....
Das Vefahren mit Gutachten der staatlichen autorisierten Versuchsanstalt für Baustoffe, Wien 10/82 mit Objekten der genormten Elektroosmose von 1970 bis heute... und Sie schreiben einen Quark von Regeln der Technik und nicht anerkannt.
Ich glaub echt- MITTELALTER bricht über uns jetzt ein...:)
 
Nochmal zum lernen.....

Bei den Geräten die nicht zu der Gruppe der Elektroosmose gehören:
AKTIV heisst mit aktiver Spannung betrieben, also bei den Geräten sendet man dann auch dadurch aktiv Funkwellen.....
PASSIV heisst ohne jeglicher aktiver Spannung, sondern man empfängt und wandelt angebliche empfangene Energien in den Geräten um und sendet diese......

Eben alles nicht fachlich bewiesen seit JAHRZEHNTEN.
 
Das wusste ich bereits....

und dort
http://de.wikipedia.org/wiki/DIN_18195
ist auch ersichtlich das man diese Norm nicht für bestehendes Mauerwerk bei kapillarsteigender Feuchte nutzen kann....:)
Also hier zum diskutieren völlig falsch am Platze ist.
Außer man will wieder Wasser predigen und Wein trinken um den Kunden weiter zu verarschen.
 
Und hier...

http://de.wikipedia.org/wiki/Regeln_der_Technik
können Sie dann nachlesen wann mein Verfahren den von Ihnen anerkannten Regeln der Technik entspricht:
Es sind Regeln, die in der Wissenschaft als theoretisch richtig erkannt sind und feststehen, in der Praxis bei dem nach neuestem Erkenntnisstand vorgebildeten Techniker durchweg bekannt sind und sich aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung bewährt haben.

und darum steht dann in der Norm zur aktiven Elektroosmose als dort definiertes Elektrophysikalisches Verfahren: allgemeinwissenschaftlich anerkanntes VERFAHREN.

Und nun is gut.....
 
In der DIN 18195 heißt es:

Anwendungsbereich
Punkt 1.2. Diese Norm gilt nicht für

ZITAT:
-nachträgliche Abdichtungen in der Bauwerkserhaltung oder in der Baudenkmalpflege,
ES SEI DENN, ES KÖNNEN HIERFÜR VERFAHREN ANGEWAND WERDEN, DIE IN DIESER NORM BESCHRIEBEN WERDEN.

ZITAT ENDE.

Ich habe, extra für Sie Herr Kusch, das wesendliche mal groß geschrieben.
Der Teil 4 dieser DIN regelt dann auch den Lastfall Bodenfeuchte, also alles was so KAPILLAR von unten und von der Seite kommen kann, und genau nämlich für diesen Lastfall können durchaus VERFAHREN angewandt werden die in dieser Norm (18195 Teil 2) beschrieben sind.
 
Ich behaupte auch nicht....

das da etwas falsch ist aber diese Norm ist halt auf den Neubau von Häusern zugeschnitten.....
Klar kann man gewisse Sachen verwenden.
Mein Verfahren ist ja auch für kapillarsteigende Feuchte und nicht für Druckwasser.
 
Ich schmeiß mich wech

Da muss ein “Flachmann” für “Bauwerksabdichtungen” echt Wiki bemühen um Zugang zu den Regelwerken zu haben.
 
Elektroosmose lässt sich nicht in die allgemein anerkannten Regeln der Technik einordnen und die Frage nach dem Wert der Pfifferlinge

Ähnlich der Grundkenntnisse wir da wieder ganz schön die Wahrheit herumgebogen bis es wieder passt.

Allgemeine anerkannte Regeln der Technik sind Regeln, die in praktischer Anwendung ausgereift und als allgemein anerkannter Erkenntnisstand der auf dem jeweiligen Gebiet tätigen Personen geworden sind. Der Begriff „ a.a.R.d.T“ beschreibt die allgemein herrschende Auffassung unter der Mehrheit der technisch tätig Praktizierenden.
Diese Regeln sind im übrigen den vorgebildet praktizierenden bekannt und stellen sogar nach Werkveretragsrecht eine Minimalforderung des Sollzustandes dar. Nichteinhaltung = Mangel.

Die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik sind nicht mit den DIN-Normen gleichzusetzen, vielmehr geht deren Inhalt richtigerweise darüber hinaus, denn die aktuell gültigen Normen spiegeln nicht immer den aktuell technischen Kenntnisstand wider. Auch sind in den jeweiligen Normenausschüssen Interessenvertreter zu finden.
Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass DIN-Normen letztlich als Vereinbarungen interessierter Kreise anzusehen sind, die zwar herangezogen werden können, aber nicht müssen. Ebenso können diese zwar die a.a.R.d.T. widerspiegeln, müssen dies aber nicht.


Eine Argumentation das die auf dem Gebiet der Elektroosmose "tätigen" Personen dies als allgemeinen Erkenntnisstand anerkennen, befördert diese nicht in die a.a.R.d.T. Auch haben Sie uns noch nicht mitgeteilt ob Sie zu den vorgebildet Praktizierenden gehören, dies könnte bei nicht fachgerechter Ausführung Konsequenzen für Sie haben. Auch verstehe ich nicht, dass Sie in Beiträgen weiter oben auf die Bauchemie schimpfen und selbst drucklose Mauerwerksinjektagen anbieten.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer


P.S.: Es ist bekannt, das Interessenvertreter bei der Schaffung oder Neuauflage von Normen mit an den Tischen sitzen, das ist in Österreich wie in Deutschland so – und auch richtig so. Es wäre interessant zu erfahren, wer bei der von Ihren vielzitierten ÖNorm mit am Tisch saß. (ASI => ON-Komitee 207 => Subkomitee AG207 03 Trockenlegung von feuchtem Mauerwerk)
Mal die ÖNorm und die anderen wundersamen österreichischen Besonderheiten beiseite gelassen, kann man jedoch erahnen wie es um die österreichische staatliche Betrachtung der Wissenschaft zu stehen scheint, wenn Herr Grander (belebtes Wasser) das österreichische Ehrenzeichen/Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst auf Vorschlag der österreichischen Bundesregierung erhält. Eine beantragte Aberkennung wurde durch den Wissenschaftsminister 2008 abgelehnt.
Doch nicht nur mit der ÖNORM B 3355-2 wurde ein Bresche für die Elektroosmose geschlagen, nein 1995 erhielt Herr Mohorn (Aquapol) den Ehrenpreis des österreichischen Wissenschaftsministeriums.

Jetzt frage ich mich, wieviele Pfifferlinge ist das ganze Zeug eigentlich wert?
 
Genau so sieht es aus.

Jetzt wird sicher gleich um die Begrifflichkeit “Allgemein” und Allgemeinheit” gestritten.

Gelle Herr Kusch, da fällt Ihnen doch gleich was ein.
 
Ja mei lieber Oliver....

da man eine Struvsche Mauertrockenlegung nicht mit der Projektierung eines Herrn Kornmayer gleichsetzen kann, ist`s bei der genormten Elektroosmose auch nicht anders.
Auch kann ich nicht ein Granderwasser oder ähnliches zur Betrachtung mit einer Norm auf die selbe Stufe stellen.
Und da Scheinverfahren eben sogar in dieser Norm ausgeschlossen sind frag ich mich dann doch was Sie eigentlich mit Ihrer ständigen Nörgelei bezwecken.
Wie es dann um die staatliche und auch Ihrer eigenen Betrachtung der Wissenschaft in Deutschland zu stehen scheint schrieb ich ja bereits....große Klappe und nicht mal eine vernünftige eigene Norm bekommt man zustande,aber über andere herziehen, eben der bekannte deutsche Großwahn kommt da wieder mal zum Vorschein:)
Man verweist auf eine Neubaunorm 18195 - wohlwissend das da noch nicht mal was drinsteht um kapillarsteigende Feuchte fachgerecht zu unterbinden.
Im übrigen habe ich keine Lust ständig mit Ihnen um ein und daselbe zu diskutieren. Der Fachnachweis der Elektroosmose inklusiv derer Beweise ist längst erbracht und wenn es ein paar Nachzügler gibt, welche die am Markt befindliche Dinge nicht unterscheiden und trennen können kann ich auch nichts dafür.
Also lassen wir das im Sinne des Forums jetzt sein.
 
Ich wusste es doch.

Lesen Sie bitte noch mal Ihren selbst geschriebenen Unsinn durch.

>>>“Wo sind sie “genormt”?
In keinem Land der Welt sind die aktiven und passiven Geräte genormt, im Gegenteil, Sie sind in der ÖNORM ausgeschlossen als nicht wissenschaftlich anerkannt”<<<

>>>“Was ist aktiv und was ist passiv?
Zu unterscheiden in aktive und passive Geräte, nicht aktive und passive Elektroosmose.”<<<

Dieser Blödsinn muss doch weh tun
Und das hier…:
>>>“Aktive Elektroosmose ist jedoch die einzig genormte Variante mit dem Einbau von durchgehenden Elektroden, passive Elektroosmose ist auch mit Elektrodeneinbau und Kurzschluß beider.”<<<

Wer sagt denn das? Außer Ihnen keiner, selbst in Ihrer Norm steht es nicht so.
Und wenn das Herr Mohorn von Aquapol hört oder liest (die haben übrigens in Deutschland Verbot im Bezug auf ihre Zauberkisten mit Sprüchen wie “nie wieder feuchte Mauern” und so zu werben) wird der sich freuen, der Vertreibt den Kram nicht nur er produziert den auch und der kriegt seine Karnickel durch den Winter.
 
Mut zum Buch!

Selbstverständlich gibt es in der DIN 18195 keinen Hinweis auf kapillar aufsteigende Feuchte. Wenn ein Gebäude nach der unter Einhaltung der DIN errichtet wird sind keine weiteren Maßnahmen vorzunehmen. Die Kiste ist dann trocken. Das ist eine einsetzbare Norm und kein Voodoo.
Fehlende Grundlagen kann man ergänzen, Mut zum Buch!

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Herr Struve,

was ist daran für Sie denn nicht verständlich....?
Wenn Sie schon mit den verschieden Arten unter der generellen Hauptüberschrift: "Elektrophysikalischen Verfahren" nicht zurecht kommen, dann was soll Ihre ständige Diskussion hier ?
Ich hatte Ihnen diesen verständlichen Link geschickt:

http://www.tbas.de/Elektroosmotische-Elektrophysikalische-Mauerwerk.html

Und nochmals der letzt Versuch bei Ihnen...:
Sind die bohornschen Geräte passiv ????
Ja, wenn Sie keinen Stromanschluß haben sind Sie eben passive....
Haben diese etwas mit der ÖNORM gemeinsam ????
Nein, weil Sie weder einen Stromanschluß haben,weder Elektroden im Mauerwerk haben, noch an diese Elektroden Spannung übertragen.
Warum deshalb nicht genormt ?
Weil Sie allgemeinwissenschaftlich nicht anerkannt sind und im Normentext deren Ausschluß zu lesen ist, wenn da steht:

Mauerkontaktlose Verfahren, die sich zB auf Erdstrahlen, Radiowellen, Funk und Magnetfelder u. a. beziehen sowie mauerkontaktierende Verfahren, die wissenschaftlich nicht anerkannt
sind, werden in dieser ÖNORM nicht behandelt.

Also kann es den Hr.Bohorn sicher nicht freuen, sondern eher das Gegenteil. Ihn wird es aber sicher freuen, wenn Sie mich ständig vergageiern, denn so wird der Kunde nie begreifen wie der ganze Kästchensalat auseinander zu halten ist, wenn es noch nicht einmal mehr ein Fachverband der Branche bei seinen Beschreibungen schafft, man Filme produziert,wo schon bei der ersten Betrachtungsweise eine aktive Elektroosmose keine ist und so weiter....

Deshalb kann ich`s nicht verlangen das Sie es begreifen...:)
 
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