Neue CE-Kennzeichnung von Mauersteinen und Werkmörteln

Diskutiere Neue CE-Kennzeichnung von Mauersteinen und Werkmörteln im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Seit April 2005 darf in Deutschland die europäische Normenreihe DIN EN 771 angewandt werden. Damit können Mauersteine aus EU-Mitgliedsstaaten...
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Seit
April 2005 darf in Deutschland die europäische Normenreihe

DIN EN 771 angewandt werden. Damit können Mauersteine aus
EU-Mitgliedsstaaten grenzüberschreitend gehandelt und in Verkehr gebracht
werden. Jetzt fasste die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerksbau, DGfM, auf
knappen drei DIN-A4 Seiten die wichtigsten Auswirkungen für Handel, Planer und
Anwender zusammen. Interessenten können das

Merkblatt im PDF-Format
herunterladen.



Die neuen EN-Mauersteinnormen sollen durch eine Europa
einheitliche CE-Kennzeichnung der Produkteigenschaften den freien Handel von
Waren zwischen den Mitgliedsstaaten der EU verbindlich ab dem 1.April 2006
erleichtern. Die Art der Produktbeschreibung entspricht jedoch nicht den
geltenden deutschen Bemessungsnormen. Damit Handel, Planer und Verarbeiter ohne
aufwendiges Umrechnen alle Produkteigenschaften wie bislang gewohnt erkennen
können, hat die deutsche Mauersteinindustrie Wert auf sogenannte "Restnormen"
gelegt. Weil nach diesen Normen gekennzeichnete Mauersteinprodukte die
Eigenschaften in der gleichen Art wie die nationalen Bemessungsnormen
beschreiben, ändert sich für deutsche Planer und Anwender im Wesentlichen
nichts. Auch die Hersteller von Werkmörteln haben ihre Produktion den neuen
europäischen Normen so angepasst, dass sich für den Anwender kaum etwas ändert.



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