Unsinn
Verehrter Herr Rupnow,
dieses Aschaffenburger "Gutachten" ist kein Gutachten, sondern allerhöchstens eine Unbedenklichkeitserklärung die eine Materialeigenschaft eines französischen Herstellers gegen Bezahlung zusichert. Da Sie eine Verbindung zu Ihren Ölen nicht deutlich dargelegt haben nehme ich an, es handelt sich um das Grundprodukt zum Poroffinöl?
Dann ist das Grundprodukt also Verpackungstauglich.
Weshalb dann die ganzen Warnhinweise im Sicherheitsdatenblatt hinsichtlich der möglichen Gefahren durch Poroffin? Forum 119548
Die Unbedenklichkeitserklärung ist für Ihr Produkt ohne jegliche Aussage und inhaltlich einem Waffenhersteller ähnlich, der seine verwendeten Metalle für Lebensmittelverpackungen tauglich erklären lässt.
Sie sollten das Sicherheitsdatenblatt besser nicht weiter verschicken, das wirft nur unangenehme Fragen auf. )
Wenn meine Kollegen Produkte ohne bauaufsichtliche Zulassungen – wie Ihr Poroffin - benutzen müssen diese dann wohl selbst dafür gerade stehen wenn das Zeug irgendwann die Wände schädigt.
Sehen Sie, da wird die Welt dann wieder gerecht. Viele der Ihnen aus dem Forum schwarenweise zulaufenden Hydrophobierkunden werden Ihre Wände irgendwann wieder in den Uhrzustand versetzen wollen, bzw. nach abplatzender Schalenbildung müssen.
Da Sie die Gefahren, die von belasteten hydrophobierten Wänden ausgehen scheinbar noch immer nicht verstanden haben oder ignorieren wollen gehe ich davon aus, dass Sie meinem
dringenden Rat zur Fortbildung und Lektüre - außerhalb der betriebsinternen - noch immer nicht gefolgt sind.
Kopfschüttelnd grüßt aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
Die edle Einfalt in den Werken der Natur hat nur gar zu oft ihren Grund in der edlen Kurzsichtigkeit dessen, der sie beobachtet. (Georg Christoph Lichtenberg)