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Dominik3
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Hallo zusammen,
ich wollte mich mal hier bei den Meistern der Zunft erkundigen, ob und wenn ja welche Erfahrungen schon mit einem Schlichtungsgericht der Handwerkskammer gemacht wurden?
Es geht mir darum, dass in meinem Fall ein Handwerkersbetrieb seinen Pfusch nicht anerkennen möchte und sich um die Gewährleistungsansprüche drückt. Meiner Meinung nach und auch der Meinung eines Rechtvertreters und eines Bau-Ing. nach ist der Fall eindeutig zu meinen Gunsten. Trotzdem konnte ich den Handwerksbetrieb nicht dazu bringen im Rahmen der Gewährleistung nachzubessern. Ich bin sogar schon auf den Handwerker zugegangen und habe angeboten mich finanziell an den Ausbesserungsarbeiten zu beteiligen, welches aber wohl trotzdem nicht verlockend genug war.
Wie auch immer, ich möchte trotzdem nicht gleich mit Kanonen aus Spatzen schießen und zum Anwalt rennen, sondern suche andere Wege, wie ich vielleicht doch noch zu meinem Recht kommen kann.
Mich interessiert vor allem folgendes:
1. Wie sind die Erfahrungen mit der Annahme des Schlichtungsverfahrens? Nimmt man das Verfahren als Handwerksbetrieb lieber an oder lehnt man von vornherein ab?
2. Muss es dabei zwangsläufig zu einem Kompromiss kommen oder kann es in eindeutigen Fällen auch so sein, dass der Handwerksbetrieb alleine für seinen Pfusch gerade stehen muss?
3. Wie lange dauert das Prozedere? Ich befürchte bei einem längerfristigen Verfahren noch stärkere Bauschäden als ohnehin schon vorhanden. Auch das lange Verfahren lässt mich vor einem herkömmlichen Rechtsweg abschrecken.
Es wäre sehr nett, wenn ich möglichst zahlreiche Antworten auch mit den kleinstens Tipps und Hinweisen bekommen könnte. Vielen Dank!
Schönen Restsonntag noch!
Dominik
ich wollte mich mal hier bei den Meistern der Zunft erkundigen, ob und wenn ja welche Erfahrungen schon mit einem Schlichtungsgericht der Handwerkskammer gemacht wurden?
Es geht mir darum, dass in meinem Fall ein Handwerkersbetrieb seinen Pfusch nicht anerkennen möchte und sich um die Gewährleistungsansprüche drückt. Meiner Meinung nach und auch der Meinung eines Rechtvertreters und eines Bau-Ing. nach ist der Fall eindeutig zu meinen Gunsten. Trotzdem konnte ich den Handwerksbetrieb nicht dazu bringen im Rahmen der Gewährleistung nachzubessern. Ich bin sogar schon auf den Handwerker zugegangen und habe angeboten mich finanziell an den Ausbesserungsarbeiten zu beteiligen, welches aber wohl trotzdem nicht verlockend genug war.
Wie auch immer, ich möchte trotzdem nicht gleich mit Kanonen aus Spatzen schießen und zum Anwalt rennen, sondern suche andere Wege, wie ich vielleicht doch noch zu meinem Recht kommen kann.
Mich interessiert vor allem folgendes:
1. Wie sind die Erfahrungen mit der Annahme des Schlichtungsverfahrens? Nimmt man das Verfahren als Handwerksbetrieb lieber an oder lehnt man von vornherein ab?
2. Muss es dabei zwangsläufig zu einem Kompromiss kommen oder kann es in eindeutigen Fällen auch so sein, dass der Handwerksbetrieb alleine für seinen Pfusch gerade stehen muss?
3. Wie lange dauert das Prozedere? Ich befürchte bei einem längerfristigen Verfahren noch stärkere Bauschäden als ohnehin schon vorhanden. Auch das lange Verfahren lässt mich vor einem herkömmlichen Rechtsweg abschrecken.
Es wäre sehr nett, wenn ich möglichst zahlreiche Antworten auch mit den kleinstens Tipps und Hinweisen bekommen könnte. Vielen Dank!
Schönen Restsonntag noch!
Dominik