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Fachwerk.Kotten
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Hallo, ich habe hier auch viel über den Denkmaschutz gelesen. Das von mir schon häufiger erwähnte Fachwerkhaus aus dem Jahr 1783 steht nicht unter Denkmalschutz und meine Befürchtungen, dass das Haus abgerissen werden könnte, weil an dessen Standortumgebung ein grosses Industriegebiet entstehen soll, ist nicht gering. Nun regte ich beim Denkamamt an, das Haus unter Schutz zu stellen. Die Behörde lehnte mit folgenden Begründungen ab:
- Der jetztige Eigentüner hat kein Interesse an einer Unterschutzstellung.
- Es soll nach dem damaligen Bestitzerwechsel (umfangreiche) bauliche Veränderungen geben haben.
- Es soll schon zweimal gebrannt haben.
Von aussen sieht der Kotten noch so aus, wie ich das Haus seit Kindheit kenne (eine Aussenwand ist abgeändert worden, die liesse sich aber sicher wieder rückbauen; bauliche Veränderungen im Haus habe ich nie "besichtigen" können). Sollte es in der Tat mal gebrannt haben, dann wurden auch diese Schäden gut beseitigt.
Dürfen dem Denkmalamt diese drei fadenscheinigen Begründungen ausreichen, um ein Haus nicht unter Schutz zu stellen? Ich möchte mal ein denkmalgeschütztes Haus sehen, dass nach so vielen Jahren (wie eben dieses) noch im Originalzustand, nie baulich verändert bzw. renoviert wurde und in dem es (auch früher) nie gebrannt hätte ... Und muss der Eigentümer die Einwilligung zum Denkmalschutz geben, oder reicht es wirklich aus, zu sagen, "ich will nicht" ...
Mich dünkt, dass es da ganz andere Himtergründe gibt (neues Industriegebiet, in dem der Kotten einfach im Wege steht?)
Ich bin auf Ihre Meinungen und Erfahrungen sehr gespannt. Danke.
- Der jetztige Eigentüner hat kein Interesse an einer Unterschutzstellung.
- Es soll nach dem damaligen Bestitzerwechsel (umfangreiche) bauliche Veränderungen geben haben.
- Es soll schon zweimal gebrannt haben.
Von aussen sieht der Kotten noch so aus, wie ich das Haus seit Kindheit kenne (eine Aussenwand ist abgeändert worden, die liesse sich aber sicher wieder rückbauen; bauliche Veränderungen im Haus habe ich nie "besichtigen" können). Sollte es in der Tat mal gebrannt haben, dann wurden auch diese Schäden gut beseitigt.
Dürfen dem Denkmalamt diese drei fadenscheinigen Begründungen ausreichen, um ein Haus nicht unter Schutz zu stellen? Ich möchte mal ein denkmalgeschütztes Haus sehen, dass nach so vielen Jahren (wie eben dieses) noch im Originalzustand, nie baulich verändert bzw. renoviert wurde und in dem es (auch früher) nie gebrannt hätte ... Und muss der Eigentümer die Einwilligung zum Denkmalschutz geben, oder reicht es wirklich aus, zu sagen, "ich will nicht" ...
Mich dünkt, dass es da ganz andere Himtergründe gibt (neues Industriegebiet, in dem der Kotten einfach im Wege steht?)
Ich bin auf Ihre Meinungen und Erfahrungen sehr gespannt. Danke.