Denkmalschutz

Diskutiere Denkmalschutz im Forum Denkmalschutz im Bereich - Hallo, ich habe hier auch viel über den Denkmaschutz gelesen. Das von mir schon häufiger erwähnte Fachwerkhaus aus dem Jahr 1783 steht nicht unter...
Ich wäre mit solchen....

...Planungen (Industrieansiedlung) einfach vorsichtig.

Dabei geht es um Arbeitsplätze!! Ein Argument, welches andere erwähnenswerte Aspekte (wertvolle Böden, Denkmalschutz, Landschaftsverbrauch) deutlich in den Hintergrund drängen kann. Die Politiker (und seien es Kommunale) sind beim Begriff "Arbeitsplätze" jenseits von Gut und Böse.

Ich will niemandem etwas unterstellen, aber das sind meine Erfahrungen.

Im Gegensatz zu Arbeitsplätzen (möglicherweise noch im strukturschwachen Raum) sind o.g. Aspekte "Peanuts".
Glaub es mir.

Deshalb mein Beitrag.

Der Hinweis auf die schöne Karte erfolgte einfach daraufhin, dass man ohne Erläuterung der selben nichts damit anfangen kann.
 
zu 134782

Hi Martin, der unverstandene Beitrag galt dem Schreiber vor Dir ... ;-)) (134777).
Wie kann ich die Karte am besten erläutern? Die sonnengelbe Starsse soll die Autobahn werden (am unteren Rand), die hellgelbe soll die neue Entlastungsstrasse sein, blau wird ein Zubringer ins Industrie- bzw. Gewerbegebiet, pink ein Bahnzubringer. Das Wunschhaus steht im "grünen Bereich", am weitesten von allem "Bösen" entfernt. Ich las, dass mit der Bebauung der Industrie- oder Gewerbeanlagen (erst) nur unmittelbar in Autobahnnähe begonnen wird. Die Politiker sind sich nicht mal einig, was denn da überhaupt entstehen soll. Einer redet vom Industriegebiet, der andere vom Gewerbegebiet (weit weniger agressiv). Niemand gibt auf diese simple Frage eine klare Antwort.
 
Und mein Beitrag zielte darauf,

daß Du in Deiner Frage von allerlei Fadenscheinigkeiten berichtet hast...und dann:"neues Industriegebiet, in dem der Kotten einfach im Wege steht"...also Zwangsabriss

Die Karte ist der Brüller, steht das Haus in der Pfeilspitze?

Gruß...J.
 
zu 134786

Hallo Jürgen, nein das Haus steht nicht an der Pfeilspitze, sondern im oberen grünen Bereich, gleich unter der roten Siedlungsbebauung. Genau am Rand des vorgesehenen Gebietes. Die Karte ist nicht mein Entwurf, sie wurde so von den entsprechenden Ämtern vorgestellt. Und eben: Entwohnen und Zwangsabriss sind wohl nicht im Gespräch. Aber man weiss ja nicht, wie Politiker so denken und was denen noch so alles einfällt. Darum fragte ich ursprünglich, wie das mit einer Unterschutzstellung eines so alten Hauses aussehen könnte, um eben einem möglichen Abriss vorzubeugen, falls die das Gebiet mal ausweiten wollen.
 
Hört sich so an,

als wüsstest du noch nicht so recht, ob du dich berufen fühlen sollst diesen Kotten, in dem du deine Kindheit verbracht hast, zu retten.....

Bei dem vielen möchte, hätte, könnte und vielleicht bleibt es erstmal ein unausgegorener Traum......

Verkaufen die Besitzer an dich, in welcher Planungsphase ist das drumrum, welche Gelder wurden bereits bewilligt, welche Investoren haben verbindlich zugesagt...das wären Fakten, die dich weiterbringen.

Und das garantiert dir auch nicht, ob nicht in 12 Jahren wieder mehr Geld da ist und der ganze Mist doch noch durchgezogen wird......und du über Schallschutzfenster nachdenkst.

Gruss, Boris
 
Als Siedlungsgebiet

wird die in der Karte rot markierte Fläche bezeichnet.Gemeint ist offenbar eine Wohnbebauung.Eine Industrieansiedlung unmittelbar angrenzend an eine Wohnbebauung ist nicht zulässig.Es müssen Schutzzonen bzw.Wald- und Grünflächen als Pufferzonen dazwischenliegen.Die werden in der Karte vermutlich durch die grün markierten Flächen dargestellt.Dann wäre die Welt in Ordnung.
 
Gewerbegebiet?

Hallo,
Wenn sich die Stadtverordneten nicht einmal einig sind,ob es eine Gewerbegebiet oder ein Industriegebiet werden soll, dann ist davonauszugehen ,dass noch kein Aufstellungsbeschluss
gemacht wurde.Im Aufstellungsbeschluss muss der Gebietscharakter festgelegt werden.

Wenn es eins von beiden werden sollte,ist "Wohnen" nur ausnahmsweise zulässig.(Siehe BaunutzungsVO)

Auch dann, wenn der Kotten im nichtüberbaubaren "grünen Bereich "liegt, ist hier immer noch GE/GI-Bereich.

Fragen Sie doch mal beim Bürgermeister nach.

Viele Grüße

PS wenn es wirklich so sein sollte, das der Kotten "überplant" werden sollte,wird ja ein Planungsschaden verursacht. Wenn ich Eigentümer wäre, würde ich die Vewaltungsgerichte damit beschäftigen.
 
Es müßte doch bekannt sein,

was Gegenstand der Bauleitplanung ist.Das Vorhaben wurde schließlich schon öffentlich vorgestellt.Darüber hat sicherlich auch die Presse berichtet.Ein Untergang des Kottens muß m.E. auch gar nicht befürchtet werden.Die Nutzung zu Wohnzwecken ist auch nach Überplanung weiterhin erlaubt.Die Lage am Rande des grünen Bereichs hat sogar den Vorteil,dass in unmittelbarer Nähe nichts neues gebaut werden darf.Wozu also Denkmalschutz gegen den Willen des jetzigen Eigentümers ? Bis jetzt ist auch nicht dargelegt,weshalb die Beurteilung des Denkmalschützers falsch wäre.
 
zu 134841

Gewerbegebiet - Industriegebiet. Es ist von keiner Stelle irgendetwas konkretes herauszubekommen. Mal liest man von Industrie-, mal von Gewerbegebiet. Sogar das Stadtoberhaupt spricht in einem Interwiev nur von Gewerbegebiet. Ich habe die Bürgermeisterin angeschrieben und drei ganz einfache, konkrete Fragen gestellt. U.a. eben diese, um was es sich denn genau bei dem geplanten für ein Gebiet handeln wird. Poitiker scheinen verlernt zu haben, auf einfache Fragen einfach zu antworten.
"Sie haben in Ihrer Mail viele Fragen (...) vorgenommen, die sich rund um das Thema Gewerbegebiet/Entlastungsstraße bewegen. Die Materie ist so vielschichtig und differenziert, dass ich diese nicht in einem Antwortschreiben an Sie verfassen kann. (...)" Diese Antwort kam in der Tat von der Bürgermeisterin. Sie scheint mit drei direkten Fragen sehr überfordert gewesen. Was das Denkmalamt auf meine Anregungen schrieb, hatte ich ja zu Beginn mitgeteilt.
Die Verwaltungegerichte beschäftigen: Der jetztige Eigentümer ist um die 70 Jahre alt. Er wird sich sicher nicht mehr kümmern, er möchte weg, ich möchte hin. Und ich würde sicher versuchen, alles auszuschöfen, damit das Haus stehen und bewohnbar bleiben kann. Warum sonst hänge ich mich in die Sache so rein?
 
Na, wenn die Chefin nix taugt,

versuchs doch mal beim Bodenpersonal, als erstes beim Bauamt. Du hast als potenzieller Nachbesitzer ja ein berechtigtes Interesse. Am besten gehst du persönlich hin, dann wirst du nicht so schnell abgewimmelt und siehst bei welchen Fragen die Blicke zu Boden gehen.....

Gibt es denn einen Gemeinderatsbeschluss das Gelände zu erschliessen o.ä.?

Gruss, Boris
 
Das Risiko,

schon bekannte Argumente nur zu wiederholen,will ich jetzt einmal eingehen.
Die Planung befindet sich offensichtlich noch im Anfangsstadium.Bevor diese Planung ausgereift ist und ein rechtskräftiger Bebauungsplan in der Welt ist,wird es noch lange dauern.Ob Industriegebiet oder Gewerbegebiet entstehen soll - möglicherweise beide in getrennten Teilflächen,was den keilförmigen Verlauf der Grünzonen erklären würde- ist letztlich nicht so wichtig.Solange sich der Kotten im grünen Bereich befindet, an der Grenze zum rot markierten und außerhalb des Plangebietes liegenden Siedlungsbereich,muß man um den Fortbestand des Gebäudes nicht fürchten.Der Bestandsschutz für derart alte Gebäude wird in keiner Weise durch eine Überplanung berührt.Auch die bisherige Nutzung zu Wohnzwecken bleibt nach wie vor möglich.Die weitere Entwicklung der Planung muß natürlich verfolgt werden.Die grüne Schutzzone darf nicht zusammenschrumpfen.Sie muß im Bebauungsplan ausgewiesen sein;gegen Änderungen mit dem Ziel einer Schrumpfung der Schutzzone kann man sich wehren.Nach allen bisherigen Informationen sehe ich keine Probleme.Der gewünschte Denkmalschutz dürfte schon eher problematisch sein.Wenn der jetzige Eigentümer vom Denkmalschutz nichts wissen will und sich einer behördlichen Bevormundung entziehen will,dann ist das nur sein gutes Recht.Ob die Beurteilung des Denkmalschützers fehlerhaft ist,kann ich nicht nachvollziehen.Auf dem Foto sehe ich nur ein gepflegtes und modernisiertes Fachwerkaus.Moderne Fenster mit glatten Isolierglasscheiben und dazwischen eingelegten Sprossen;
Dachboden offenbar ausgebaut,deshalb auch moderne Fenster
in der Dacheindeckung.Solche Fachwerkhäuser,die nach Modernisierung und Renovierung eine durchaus angenehme Wohnqualität bieten,sind keine Baudenkmäler.Dazu wird schon mehr verlangt.Die gesetzlichen Regelungen für Hessen und NRW wurden auch schon zitiert.Ob der in Rede stehende Kotten den Voraussetzungen entspricht,erscheint mir doch sehr fraglich.Aber bitte,wenn doch Kaufinteresse besteht und der Eigentümer auch verkaufen will,dann kann die Gelegenheit auch genutzt werden.
sind
 
zu 134862

Hallo, Ihnen und auch an alle anderen meinen herzlichen Dank. Mittlerweile bin ich tatsächlich viel zuversichtlicher geworden. Schon nach Einsicht dieses Plans hatte ich alles nicht mehr ganz so schwarz gesehen, wegen der Grünzone. Noch Äcker, vielleicht wird sogar bewaldet? Befürchtungen hatte ich eben, da sich das Haus nun gerade noch innerhalb des ganzen Gebietes befindet. Da wollte ich eben mal fragen, ob eine Unterschutzstellung möglich ist und einem Abriss abwenden könnte. Nun bin ich gespannt auf das erste Gespräch Mitte Feb. Der Besitzer hatte in seinem Schreiben an mich erwähnt, dass er Gedanken hat, wie lange er das Haus noch nutzen will und im Dorf wird gemunkelt, er wolle weg. Für mich doch gute Voraussetzungen ... Es werden sicher noch viele Jahre ins Land gehen, bis alles in der Umgebung so aussehen wird, wie sich die Behörden das vorstellen ... Gutachter halten das geplante Gebiet eh für viel zu gross in dieser Gegend. Da eine Industrie- bzw. Gewerbeansiedlung in erster Linie in Autobahnnähe (sonnengelbe Trasse am unteren Bildrand) gewünscht wird, sollte doch der Klüngel weit genug entfernt sein vom Kotten.
 
Recherchiere mal, ob das Gebäude nicht heimatgeschichtliche Bedeutung hat. Unabhängig von seinem Alter kann das ein Grund sein, daß es schützenswürdig ist! Viel Glück!
 
Obere / Untere Denkmalbehörde

Hallo,
bei uns in BaWü ist es so das alles von der höheren Denkmalbehörde genehmigt werden muss.
Wende dich doch einfach mal an zuständige Obere Denkmalbehörde. Evtl sehen die das Haus als schutzwürdiger wie die untere Denkmalbehörde. Und schwups ist Denkmalschutz drauf.
 
Thema: Denkmalschutz

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