B.KWK fordert umgehende Anpassung des KWK-Gesetzes

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"In
der Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden, Geräten, Fahrzeugen,
Kraftwerken und Industrieanlagen steckt ein riesiges Potenzial zur
wirtschaftlichen Einsparung von Energie." In diesen energiepolitischen Kernsatz
im Koalitionsvertrag setzt der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) nach
Aussage von Verbandspräsident Johannes van Bergen große Erwartungen. Anlässlich
des Jahreskongresses in Berlin wies er darauf hin, dass die erklärten
Zielsetzung der Koalition, eine Verdopplung der Energieproduktivität gegenüber
1990 zu erreichen, nur durch eine Förderung des massiven Ausbaus von dezentralen
Kraftwerken und hocheffizienten Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erreicht
werden könne. Van Bergen begrüßte es, dass diese Förderung im Rahmen der
Modernisierung des Kraftwerksparks ausdrücklich angekündigt wurde und dass die
Fördersystematik des KWK-Gesetzes auf der Grundlage des kurzfristig
vorzulegenden Monitoringberichtes zum KWK-Gesetz überprüft werden soll.



Dabei stehe faktisch schon seit mehr als einem Jahr fest, dass
das KWK-Gesetz sein Ziel um die Hälfte verfehlen werde. "Nach allen vorliegenden
Analysen ist deutlich absehbar, dass das Gesetz und die zusätzlich von der
Industrie versprochenen freiwilligen Maßnahmen die geplanten 23 Millionen Tonnen
jährlicher CO<span style="font-size: 10px">2</span>-Einsparung bei weitem nicht
erreichen", beschreibt van Bergen die Situation. Die offizielle Überprüfung der
Effekte des Gesetzes (Monitoring), die laut Gesetz schon Ende 2004 hätte
durchgeführt werden müssen, sei nur noch eine bloße Formalie, die nicht zu einer
weiteren Verschleppung notwendiger Anpassungsschritte führen dürfe.



Um den KWK-Ausbau wieder zu forcieren, schlägt der B.KWK
folgende Maßnahmen vor:



  • Die Förderung der KWK-Bestandsanlagen und der bis Ende 2005
    modernisierten oder neu installierten Anlagen läuft wie im KWKG vorgesehen
    aus.
  • Neue KWK-Anlagen oder modernisierte Anlagen, die ab dem 1. Januar 2007
    bis zum 31. Dezember 2010 in Betrieb gehen, erhalten in Fortschreibung der
    Bonusregelung aus dem KWKG für 6 Jahre oder alternativ 30.000
    Vollbenutzungsstunden ab Inbetriebnahme einen Bonus von 1,5 ct je kWh
    erzeugten KWK-Strom. Für kleine KWK-Anlagen mit elektrischer Leistung bis 2
    MW sollte es in diesem Zeitraum einen Bonus von 1,9 ct/kWh geben.
  • Die Förderung der Brennstoffzellen bleibt wie im KWKG vorgesehen, d.h.
    bei Inbetriebnahme bis 31.12.2010 erhalten sie einen Bonus von 5,11 ct/kWh
    für 10 Jahre ab Inbetriebnahme. Diese Regelung soll künftig auch für andere
    KWK- Kleinstanlagen bis 50 kW elektrischer Leistung gelten.
  • Die jährliche Fördersumme für KWK wird auf ein Maximum unterhalb der
    2003 ausgezahlten rd. 800 Mio € limitiert.
Von dieser finanziellen Förderung erhofft sich der B.KWK
zusätzliche Impulse für den KWK-Ausbau: "Wir halten das kurzfristig für den
gangbarsten Weg, um Signale an Betreiber und Investoren zu geben", sagt van
Bergen. Als eigentlich effektivstes Instrument zum KWK-Ausbau komme zwar
prinzipiell auch die ursprünglich vorgesehene und vom B.KWK unterstützte
zertifikatsgesteuerte Mengenregelung in Betracht. Allerdings wäre die Umsetzung
voraussichtlich politisch schwierig und langwierig, so dass die nun
vorgeschlagene modifizierte Zuschlagsregelung als schnell umsetzbare
pragmatische Alternative unverzüglich angepackt werden solle.



Weitere Hintergrundinformationen stehen unter

bkwk.de/<span style="font-size: 1px"> </span>download/<span style="font-size: 1px">
</span>politik/<span style="font-size: 1px"> </span>modvorschkwkg.pdf
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