Fachwerk.de - Welche Nutzung ist erlaubt.
Daraufhin stellt sich folgende Frage:
Es war immer das Forsthaus und der Förster hat dort gewohnt.Außerdem war es immer das Forstamt!
Welche Nutzung ist denn nun erlaubt?
Gute Frage ...
Bei derlei Umnutzungsüberlegungen mischen leider immer viele, nicht immer unbedingt koordinierte, Verwaltungsstellen mit. Im Grunde regelt die BAunutzungsverordnung, was wo in welchem Umfange zugelassen ist. Alles, was davon abweicht, Bedarf der Ausnahmegenehmigung. Leider ist´s auch so, daß die letztendliche Entscheidung über die Zulässigkeit einer solchen Umnutzung immer beim verantwortlichen Architekten liegt, selbst, wenn alle Stellen vorher zugestimmt haben.
Es kann bis hinauf zum LAndwirtschaftsministerium gehen und über die Bezirksregierung bis hinunter zum örtlichen Forstamt, darüber zu befinden. Auf der anderen Seite wird aber eine solche
Umnutzung, wie in NRW, gelegentlich auch offensiv gefördert und bezuschusst (www.umwelt.nrw.de/landwirtschaft/pdf/broschuere_umnutzung.pdf)
Bei derlei Umnutzungsüberlegungen mischen leider immer viele, nicht immer unbedingt koordinierte, Verwaltungsstellen mit. Im Grunde regelt die BAunutzungsverordnung, was wo in welchem Umfange zugelassen ist. Alles, was davon abweicht, Bedarf der Ausnahmegenehmigung. Leider ist´s auch so, daß die letztendliche Entscheidung über die Zulässigkeit einer solchen Umnutzung immer beim verantwortlichen Architekten liegt, selbst, wenn alle Stellen vorher zugestimmt haben.
Es kann bis hinauf zum LAndwirtschaftsministerium gehen und über die Bezirksregierung bis hinunter zum örtlichen Forstamt, darüber zu befinden. Auf der anderen Seite wird aber eine solche
Umnutzung, wie in NRW, gelegentlich auch offensiv gefördert und bezuschusst (www.umwelt.nrw.de/landwirtschaft/pdf/broschuere_umnutzung.pdf)
retrogarde
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pickartz.architektur | Will Pickartz Architekt AKNW | 28.01.11
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Welche Nutzung ist denn nun erlaubt?
Hallo,
Die Antwort lautet : Forstamt.
Sicher befindet sich das Haus im Aussenbereich.
Hier wird nach BauGB § 35 verfahren.
Sobald sich die Nutzung ändert, wird der Bauantrag wie der eines Neubaus behandelt.
Wenn Sie das Gebäude von der Stadt gekauft haben , sind Die jetzt am Zuge.
Die Stadtverordneten müssen die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. (Planungshoheit der Gemeinde):
Entweder einen qualifizierten B-Plan aufstellen,
oder auf der Ebene des Flächennutzungsplanes einen Sondergebietsstatus schaffen.
Was sagt denn der Bürgermeister?
viele Grüße
Hallo,
Die Antwort lautet : Forstamt.
Sicher befindet sich das Haus im Aussenbereich.
Hier wird nach BauGB § 35 verfahren.
Sobald sich die Nutzung ändert, wird der Bauantrag wie der eines Neubaus behandelt.
Wenn Sie das Gebäude von der Stadt gekauft haben , sind Die jetzt am Zuge.
Die Stadtverordneten müssen die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. (Planungshoheit der Gemeinde):
Entweder einen qualifizierten B-Plan aufstellen,
oder auf der Ebene des Flächennutzungsplanes einen Sondergebietsstatus schaffen.
Was sagt denn der Bürgermeister?
viele Grüße
Denkmäler schützen heißt nicht Genuß suchen,sondern Pietät üben (Georg Dehio)
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Architekturbüro | Robert Göbel (Dipl. Ing . FH) | 28.01.11
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