Bestandsschutzbestimmungen auch für alte Fenster?

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Willi Schuhmacher

Guest
Wir haben ein 200 Jahre altes Fachwerkhaus erworben indem nachweislich bestehende Fenster in der Grenzwand eingebaut waren und noch sind. In den 70er Jahren hat der Nachbar auf der Grenze ein Haus errichtet. Vor 2 Jahren haben wir die bestehenden Einfachfenster gegen neue Fenster gleicher Größe aber, weil energetisch sinnvoll, in doppelverglaste Fenster ausgewechselt.
Nun will das Bauamt, dass diese Fenster zugemauert werden bzw. gegen Brandschutzfenster ausgetauscht werden. Warum sollen nun Fenster einen größeren Brandschutzklasse haben, als die restliche Gebäudewand (Lehmfachwerk mit Eichenbalken?
Nach Aussagen des Bauamtes wäre dies alles kein Problem gewesen, wenn ich die alten Fenster so gelassen hätte! Merkwürdig nur das diese Fenster nachweislich seit über 100 Jahren da gewesen sind und das Haus des Nachbarn in den 70er Jahren errichtet wurde.
Welcher Amtsschimmel hat da wieder gewiehert? Wer weiß Rat bzw. kennt die Rechtslage in diesem Fall
 
...

Da definiert jemand das Wort "Bestand" neu.
Bestand darf bleiben, Neuerrichtung geht nicht, bei zu geringem Grenzabstand. Falls das Haus unter Denkmalschutz steht, würde ich dieser Behörde die Zankerei mit dem Bauamt überlassen.
 
Bestandsschutz

Hallo,

ja, so ist es leider. Und leider bekommt man auch vom Amt keine Auskunft, was man darf und was man nicht darf. Ich wurde lediglich darauf hingewiesen, einen Fachplaner zu rate zu ziehen. Ich habe mich dazu entschieden, die 80er-Jahre Fenster zu belassen.

Da eine Fachwerkwand mit offenen Balken F30 erfüllt, würde ich auch Fenster einbauen, welche dies erfüllen:
-Fensterrahmen aus Eichenholz
-Verglasung in F30
-Fenstergriff abschließbar, damit die Fenster zum reinigen und streichen geöffnet werden können.

Diese Fenster sind sicher nicht gerade billig, aber besser als vermauern.
 
Bestandsschutz

Es ist in der Tat so, daß alle Vorgänge rund um den Bestandsschutz, Umnutzung, Grenzbebauung etc. in hohem Maße von subjektiven Einschätzungen und individuellen Absprachen mit den Baubehörden geprägt ist.

Gerade das Thema Bestandsschutz ist alles andere als eindeutig in der Landesbauordnung geregelt.

Der gesamte Ablauf in Ihrem Falle müsste, auch in Zusammenhang mit der Nachbarbebauung, chronologisch dokumentiert werden, um in (eventuell zahlreichen) Rücksprachen mit der Baubehörde eine vernünftige Einigung zu erreichen. Ggf. muß auch die örtliche Brandschutzbehörde sich dazu äußern.
 
Bestandsschutz

Hallo Herr Schuhmacher,
Sie zur Rechtslage beraten, dürfen wir hier nicht.
Trotzdem habe ich noch Verständniss - Fragen:

Woher weiss das Bauamt von den neuen Fenstern?
Haben Sie Streit mit dem Nachbarn?
Wenn Ihr Nachbar auf die Grenze gebaut hat, sind dann die Fenster nicht zugebaut?

Heilen kann man die Situation wenn der Nachbar eine Brandüberschlagsbaulast zu Ihren Gunsten eintragen lässt.

Ansonsten ist hier ein(e) Anwalt / Anwältin für Planungsrecht der/die richtige Ansprechpartner(in).
Und dann das Verwaltungsgericht.

viele Grüße
 
Hallo Herr Schumacher,wenn Ihr Nachbar mit dem Fenster einverstanden ist und dessen Gebäude soweit entfernt ist, dass von öffentlicher Seite her keine Einwände bestehen können Sie dort eigentlich schon eine Übereinkunft erzielen.

Möglich ist beispielsweise eine Übereinkunft auf Wiederruf die in der Bauakte hinterlegt wird oder wenn es sicher sein soll der Eintrag einer Baulast.

Auf alle Fälle sollten Sie sich jemanden bedienen, der im Umgang mit den Behörden vertraut ist und in die richtige Richtung einwirkt.

Gruß aus WIesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Bestandsschutzbestimmungen auch für alte Fenster?

Weitere Details zur Sachlage.
Das Bauamt weiß von den neuen Fenstern, weil bei der Abnahme unseres Anbaus, der Nachbar den Außendienst des Bauamtes auf die Fenster aufmerksam gemacht hat.
Die Fenster sind nicht zugebaut bzw. haben Ihre Öffnung nicht zu einem Gebäude hin, sondern sind oberhalb eines Daches eines Schuppens des Nachbarn, der auch in den 70er Jahren von Ihm errichtet wurde. Zu unserem Haus hin mit 30er Bimswand - Dach aus Eternit.
Nun zu der Definition Bestandsschutz. Die Fenster sind nicht neu errichtet worden. Es wurden lediglich Fenster ausgetauscht, die den vorherigen Zustand nicht verschlechtern sondern eher verbessern!
Wenn diese Öffnungen nun "Neu" in eine grenzständige Wand eingefügt würden, kann ich den Einwand nachvollziehen - da was so nicht genehmigt werden könnte auch keinen Bestandsschutz genießen kann. Dieser Umstand wäre so aus der gängigen Rechtspraxis nachzuvollziehen. Umgekehrt wäre ja so niemand auf die Idee gekommen, die Fenster nun so in einen Kontext zu brandtechnischen Regeln zu stellen.
 
...wenn es dem Nachbarn nicht gefällt...

Also die Tour mit Unterschrift des Nachbarn läuft nicht, so wie ich das rauslese ;-)

Bestand ist Bestand, ob das Fenster nun erneuert wird, oder nicht.

Man hat erstmal (flapsig) auf die Anzeige des Nachbarn reagieren müssen. Ich denke nicht, dass die Aussage mit Zumauern schriftlich übersandt wurde.
 
genau: Bestand ist Bestand. Wenn ein neues Fenster eingebaut wird ist das eben kein Bestand mehr. Jetzt hat das Bauamt das gesehen und muss selbstverständlich mit diesem Wissen – auch rechtlich – einwandfrei umgehen.

Versuchen Sie lieber das mit Ihrem Nachbarn einvernehmlich zu klären, wie oben beschrieben.
Alternative wäre Wand verschließen oder eine entsprechende Festverglasung. Wenn das Gebäude als Kulturdenkmal eingestuft ist, gibt es möglicherweise noch einen anderen Weg.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Bestandsverlsut

beim Austausch von alten Fenstern:

In Sachsen auch ein Thema. Lebte jahrelang mit dem Schwert über dem Kopf, daß das Bauamt meine Fenster an der Grene zumauern lassen will. Da hat mal einer eine neue Grenze am gebäude gezogen bei einer Grundstücksteilung!
Ein neuer Mitarbeiter bei Bauamt sagte nun kürzlich, daß der Austausch von Fenstern nichts zum Bestandschutz aussagt, da es ja um die Öffnung geht. Und an der wurde nichts verändert.

In Städten mit Hanglage haben viele Giebel oberhalb ein Fenster - und auch die müssen mal erneuert werden.

Wenn das Bauamt ersnt macht, einen Sachverständigen dazu holen, der sich im Baurecht und im Brandschutz auskennt. da gibt es nicht allzuviele.

das FAchwerk mag zwar F30 sein - was ist aber mit dem Dachkasten ?? Da gibt es sicher für einen Sachverständigen vor Ort vieles zu berücksichtigen, das Geld mußt du wohl in die Hand nehmen.
 
Brandschutz schlägt Bestandsschutz !

für Brandschutz gibt`s klare Ansagen , Bestandsschutz ist eher eine vage Sache .
Wir haben bei einem eigenem Projekt 80 Jahre alte Fenster zugemauert , obwohl das Nachbarhaus nicht mehr steht und der angrenzende Parkplatz nur ganz eventuell zu bebauen wäre !

Vielleicht hilfreich : In einem Brandschutzkonzept könnten Kompromisse , Ausgleichsmaßnahmen dargestellt werden in Zusammenarbeit dem zuständigen Brandschutzbeauftragten ( Feuerwehr ?) oder einem Brandschutzsachverständigen .
Brandschutzfenster wären evtl. eine Lösung , kosten aber teuer ..
Viel Erfolg
Jürgen Kube
 
bestandschutz?

wie herr kube schon sagt,
brandschutz gewinnt.

diese erfahrung mussten wir auch machen.
leider.
unsere scheune grenzt am nachbarn.
das überhässliche gebäude des nachbarns wurde irgendwann
halb legal hochgezogen. (gute kontakte zum bauamt).
genehmigt als 3 garagen. aber drüber eine miniwohnung.
deshalb ist seine wand auch keine F90.
unsere musste aber eine sein.
wie dem auch sei.
wir waren mit einem auf brandschutz spezialisierten
architekten beim bauamt. der brandschutzbehörde war der bestandschutz sowas von egal. wir mussten den dachüberstand
komplett kappen. alle aufschieblinge mussten ab.
oder wir hätten sie einkoffern müssen. mit promatectplatten.
wie das aussieht kann sich jeder vorstellen. mal abgesehen
von den kosten ...

einzige lösung: mit dem nachbarn einigen.
wie herr kornmayer sagt.
und baulast eintragen lassen.

viel glück!
 
Habe selbe Situation

Die Bestehenden Fenster sind bestand, keine Auflage bei Austausch / Erneuerung.

Oberhalb soll ein Fenster neu verbaut werden, (da war vorher keins), garnicht erst den Nachbarn gefragt, weil der sich sonst wie der grenzenlose Gott vorkommt. Auflage für das Fenster ist lediglich F 60. Ich werde mir ein gebrauchtes Gußeisenfenster besorgen, welches ich dann isolierverglasen werde und fertig.
 
das

Problem ist nicht der Rahmen , alteshaus !!!! Du brauchts für das Fenster eine Zulassung, F60 ist aber ein ungewöhnlicher Wert.
 
Trockenes Wasser

Brandschutzschverglasungen sind nötig wenn feuerbeständige und feuerhemmende raumabschließende Wände und Decken vorgeschrieben sind.

Anders als G-Verglasungen verhindern F-Verglasungen eine Übertragung der Wärmestrahlung. Laut der DIN 4102 dürfen G-Verglasungen „nicht an Stellen eingebaut werden, an denen nach bauaufsichtlichen Vorschriften feuerhemmende oder feuerbeständige Wände gefordert sind“. Das bedeutet für Ihren Fall, das F-Verglasungen nötig sind. Hier bestehen auch besondere Ansprüche an Rahmen und den Einbau / Wandanschluss. Das schlägt sich im übrigen auf den Preis nieder.

Auch unschön ist, dass Brandschutzfenster generell festverglast sind. Ausnahmen sind ggf. Brandschutzfenster die sich automatisch im Brandfall schließen. Diese Systeme müssen zugelassen sein, wenn ich mich recht entsinne gab es da etwas von Hoba. Es ist nur Drehen (nicht kippen) möglich und die Betätigung ist ausschließlich mit Motor erlaubt.
Brandschutzfenster mit Öffnungsflügeln sind wie trockenes Wasser. So etwas gibt es nicht.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
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