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Marion Solf
Guest
Hallo!
Wir besitzen ein im Jahre 1572 gebautes Fachwerkhaus. Der vordere Schwellbalken muss erneuert werden. Die Denkmalschutzbeauftragte sagte uns, dass dieser auch durch einen Leimholzbinder ersetzt werden könnte, da er nicht im sichtbaren Bereich liegt. Nun erhalte ich die Genehmigung mit dem Vermerk, dass nur abgelagertes Eichenholz verwendet werden darf. Im Internet finde ich keinerlei Rechtsgrundlagen, dass dies so oder anders sein muss oder kann.
Kann jemand helfen?
Grüße
Marion
Wir besitzen ein im Jahre 1572 gebautes Fachwerkhaus. Der vordere Schwellbalken muss erneuert werden. Die Denkmalschutzbeauftragte sagte uns, dass dieser auch durch einen Leimholzbinder ersetzt werden könnte, da er nicht im sichtbaren Bereich liegt. Nun erhalte ich die Genehmigung mit dem Vermerk, dass nur abgelagertes Eichenholz verwendet werden darf. Im Internet finde ich keinerlei Rechtsgrundlagen, dass dies so oder anders sein muss oder kann.
Kann jemand helfen?
Grüße
Marion