ÖNORM B3355 Teil1-3
kein Beitrag für die Klotüre,#
NÜSSEL Christian: Sanierung von feuchtem Mauerwerk - unter besonderer Berücksichtigung der ÖNORMEN, TU Wien, 1999 KURZFASSUNG
Die Mauertrockenlegung, oder besser gesagt die Unterbindung bzw. Verminderung aufsteigender Bodenfeuchtigkeit, stellt oft einen Kernpunkt bei der Sanierung von Altbauten dar. Durch die Vielzahl der möglichen Verfahren gibt es auf diesem Gebiet eine gewisse Unsicherheit bei Hausbesitzern und Hausverwaltungen.
In Österreich ist es 1995 erstmals, auch international betrachtet, gelungen, diese Problematik durch eine Normenreihe zu erfassen. Dazu dienen die ÖNORM B 3355 Teil 1, die ÖNORM B 3355 Teil 2 und die ÖNORM B 3355 Teil 3 in ihrer Fassung vom 01.06.1999. Da sich in der Baupraxis herausstellte, dass die Ausführungsqualität bei den verschiedenen angewendeten Verfahren stark differierte, wurde im März 1997 ein Normenausschuss gegründet, mit dem Ziel, eine Werkvertragsnorm zu erstellen. Diese Werksvertragsnorm, die ÖNORM B 2202, ist seit 01.06.1999 gültig und regelt die Verfahrens- und Vertragsbestimmungen für die Ausführung von Maßnahmen gegen aufsteigende Feuchtigkeit. Ziel dieser Normen ist es, einheitliche Regeln für wissenschaftlich fundierte Trockenlegungsmaßnahmen vorzugeben und so eine Vergleichbarkeit der Verfahren zu gewährleisten.
Nach einem einführenden Teil werden die allgemeinen Grundlagen über die Entstehung von Feuchteschäden, den Transport von Feuchtigkeit im Mauerwerk und die Diagnostik von feuchtegeschädigtem Mauerwerk dargestellt.
Die folgenden Kapitel befassen sich mit den derzeit geltenden Normen und Richtlinien. Hauptaugenmerk liegt dabei auf den grundlegenden Vorschriften und Anwen-dungskriterien, die in der ÖNORM B 3355 Teil 1-3 festgehalten sind. Weitere Punkte bilden die Werkvertragsnorm B 2202 mit ihren ergänzenden Bestimmungen zur Ö-NORM B 2110, die Vorschriften für Sanierputze der ÖNORM B 3345 und der WTA-Richtlinie 2-2-91.
Ein weiteres Ziel dieser Arbeit ist es, die österreichischen gewerblichen Anbieter von Trockenlegungsmaßnahmen zu erfassen, deren spezielle Verfahren vorzustellen und diese hinsichtlich der geltenden Normen zu bewerten und einzuordnen.