Mauerwerkstrocknungsverfahren

Diskutiere Mauerwerkstrocknungsverfahren im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo ich war gestern in Berlin und habe folgende Anzeige gelesen. Mauerwerkstrocknung ohne Eingriff in die Bausubstanz...geht das überhaupt...
Hr.Böttcher,

ich denke schon sonst würd ich nicht mehr werben.......
 
So,So...

meine Kunden müssen nicht phantasieren---keine unruhigen Nächte durch Funk...:)
Verba.. aber Vorschreiber gibts auch sowas..:)
Selbstmontage meines Systemes ist nicht möglich, verschenken kann ich es aber auch nicht.
So Witz komm raus -Frage an Sie: Was würden Sie denn machen, wenn Ihnen morgen jemand Ihre Firma schliessen will mit unlauter erzeugter Negativkampagne? Verweise nur auf die vorangegangene Diskusionen, an selbsterstellte Wikipedia-Beiträge als Beweismittel, verdrehter Klageschrift um schnell zu gewinnen und einem Rudel aufgehetzter Leute, inklusiv geimpfter Negativeinstellung jedes Mitgliedes des V ?
Sie würden sich auch wehren und die Kundschaft auf diesen Schwindel aufmerksam machen.
Und dies tue ich mit jedem weiteren Satz - ob ich mich dabei selbst demontiere sehe ich etwas anders.
Wem meine Aufklärung nicht gefällt, kann es ja abstellen um sich nicht selbst zum Löffel zu machen, bei der Gegenüberstellung einer gültigen Normungsaussage.....
Und nochmal: Ein,Zwei,Drei wissenschaftliche andere Aussagen sind kein Grund die "allgemeine Wissenschaft"zu den Akten zu legen, auch kein grund eine Norm zu verteufeln.
 
Jeder gute Anwalt

mit etwas technischem Fachverstand würde diese angedeuteten selbstgetexteten Beiträge nur mit der gültigen Bestandsnorm 3355-2 zerflücken.....und eventuell noch andere Dinge.
Also solange es diese gültige Norm gibt müssen sich auch bestimmte Leute an gültige Bedingungen richten, egal ob Sie gute bekannte Wissenschaftler zitieren.....
Es kommt immer auf das WIE an.
Auch die Chemie ist darin genormt, verfasse ich jetzt Seiten lange Texte und gehe damit haussieren, nur weil ein negativer Beitrag von Wissenschaftlern zur Debatte steht?
 
AUFsteigende Feuchte

@ Herr Kusch


In einem Ihrer vielen "Beweislinks" hab ich bei weiterverfolgen der vorhandenen Links eine Prüfung der Uni Wien gefunden: Qintessens der Versuchsreihe:
" .....(aktive) Elektroosmose hat keine messbaren Veränderungen bei der Feuchte der vorhandenen Prüfblöcke (Wienerberger Vollziegel) ergeben. Es ist davon auszugehen, daß die Begleitmassnahmen maßgeblich zur Verbesserung der Entfeuchtung beitragen... aktive und passive im Bereich der untauglichen Mittel...anzusiedeln sind"


Sollte ich den Versuchsbeitrag finden, dürfen Sie ihn behalten... und zusammen mit der ÖNorm an die Klotüre nageln...



*sfg*
 
Klotüre nageln

ist doch besser die Soft-Rolle zu nehmen als das harte vergilbte Papier aus irgend einem Archiv.....
Hatten wir nicht schon mal das Grundsatz-Thema?
Einer sagt so, der zweite so,der Dritte anders-ändert alles nichts an der Tatsache das es die Norm gibt,alles notwendige bestätigt. Sie können maximal Beschwerde beim Bau-Ministerium einreichen, oder wer weiß wo....:)
 
ÖNORM B3355 Teil1-3

kein Beitrag für die Klotüre,#
NÜSSEL Christian: Sanierung von feuchtem Mauerwerk - unter besonderer Berücksichtigung der ÖNORMEN, TU Wien, 1999 KURZFASSUNG

Die Mauertrockenlegung, oder besser gesagt die Unterbindung bzw. Verminderung aufsteigender Bodenfeuchtigkeit, stellt oft einen Kernpunkt bei der Sanierung von Altbauten dar. Durch die Vielzahl der möglichen Verfahren gibt es auf diesem Gebiet eine gewisse Unsicherheit bei Hausbesitzern und Hausverwaltungen.

In Österreich ist es 1995 erstmals, auch international betrachtet, gelungen, diese Problematik durch eine Normenreihe zu erfassen. Dazu dienen die ÖNORM B 3355 Teil 1, die ÖNORM B 3355 Teil 2 und die ÖNORM B 3355 Teil 3 in ihrer Fassung vom 01.06.1999. Da sich in der Baupraxis herausstellte, dass die Ausführungsqualität bei den verschiedenen angewendeten Verfahren stark differierte, wurde im März 1997 ein Normenausschuss gegründet, mit dem Ziel, eine Werkvertragsnorm zu erstellen. Diese Werksvertragsnorm, die ÖNORM B 2202, ist seit 01.06.1999 gültig und regelt die Verfahrens- und Vertragsbestimmungen für die Ausführung von Maßnahmen gegen aufsteigende Feuchtigkeit. Ziel dieser Normen ist es, einheitliche Regeln für wissenschaftlich fundierte Trockenlegungsmaßnahmen vorzugeben und so eine Vergleichbarkeit der Verfahren zu gewährleisten.

Nach einem einführenden Teil werden die allgemeinen Grundlagen über die Entstehung von Feuchteschäden, den Transport von Feuchtigkeit im Mauerwerk und die Diagnostik von feuchtegeschädigtem Mauerwerk dargestellt.

Die folgenden Kapitel befassen sich mit den derzeit geltenden Normen und Richtlinien. Hauptaugenmerk liegt dabei auf den grundlegenden Vorschriften und Anwen-dungskriterien, die in der ÖNORM B 3355 Teil 1-3 festgehalten sind. Weitere Punkte bilden die Werkvertragsnorm B 2202 mit ihren ergänzenden Bestimmungen zur Ö-NORM B 2110, die Vorschriften für Sanierputze der ÖNORM B 3345 und der WTA-Richtlinie 2-2-91.

Ein weiteres Ziel dieser Arbeit ist es, die österreichischen gewerblichen Anbieter von Trockenlegungsmaßnahmen zu erfassen, deren spezielle Verfahren vorzustellen und diese hinsichtlich der geltenden Normen zu bewerten und einzuordnen.
 
Elektroosmose

Herr Kusch:
Angenommen die HehrMann Gewinnsucht KG entwickelt einen neuen Außenputz und bietet ihn an.
Nanopartikel, schmutzabweisend, selbstglättend, wärmedämmend, glücklichmachend.
Wenn Sie als Kunde (oder Verarbeiter oder Planer) wissen wollen, wie dieses neue Produkt funktioniert hält Ihnen der Verkäufer die Putz- DIN bzw. Ö- Norm unter die Nase.
Würde Ihnen der Beweis, das es eine DIN 18550 gibt, irgendeine Information über den neuen Superputz, dessen Qualität oder dessen Haltbarkeit bringen?
Oder eine wissenschaftliche Untersuchung, die nachweist das Putzmörtel an der Wand kleben bleiben kann, wenn man ihn dranwirft?

Also, nageln Sie sich Ihre Ö-Norm an die Klotüre, das interessiert hier niemanden.
Den seriösen Beweis, das Ihr System funktioniert, können Sie bzw. Elkinet nicht mit Ö-Normen oder gefälschten Referenzen erbringen.
So wie ich das sehe können Sie das überhaupt nicht.

Viele Grüße
 
Hr.Böttcher,

das meinen Sie jetzt nicht ernst? Welcher Hersteller geht bei seinen Kunden mit seitenlangen Produktzulassungen haussieren?
Zeigen Sie mir diese, welche Ihnen bei jedem Produkt was es gibt eine wissenschaftliche Funktionszulassung über zig Seiten auf den Tisch legen.
Ich kenne zwar einige die dies eigentlich nötig hätten aber ich fordere es nicht, ist nicht mein Problem...

Entschuldigung aber ihr Glaube und Ihre Forderungen sind Ironie ...

Und noch dazu hatten wir das schon mal abgeklärt in den vorangegangenen Beiträgen aber ich kopiere es Ihnen noch mal ab.

- Schaden, K.: Feuchtigkeitszustand des mittels Elkinet-Mauertrocknungssystems getrockneten Mauerwerkes der Gebäude Wien 5, Kettenbrückengasse 1, und Wien 15, Kellinggasse 9, Gutachten der staatlichen autorisierten Versuchsanstalt für Baustoffe, Wien 10/82;

Zur Sache von angeblich "gefälschten Referenzen" hoffe ich, Sie übernehmen sich da nicht mit Ihrer Behauptung.
Ab 1976 ist ein langer Weg von Elkinet in vielen Ländern und es gibt da viele, viele Nachweisakten und noch mehr Zeugen............
und wenn die HehrMann Gewinnsucht KG etwas neues entwickelt hat, dann soll Sie es beweisen aber nicht ich mit etwas, was es bereits seit den 70iger Jahren gibt, da verwechseln Sie scheinbar gundlegend die Realität zwischen Zauberkästchen ohne Nachweise zur aktiven Elektroosmose mit genügend Nachweisen.Aber ich habe schon so einige Berichte von Fachleuten in der letzten Zeit gelesen, die nicht mal eine grundlegende Trennung der auf dem Markt befindlichen Systeme hinbekommen und am Ende Ihres Gulasch-Textes schreiben Sie sogar noch Sie wären von niemanden abhängig,preisen aber Ihre eigenen Produkte gegebenenfalls gleich ohne Fachnorm und Ihren gewünschten Zertifikat-Beweisen an und bezeichnen sich dann noch selbst als "dieFachleute".
Das ist wie wenn ich mir morgen einen Doktottitel in England kaufen würde, dann mir anderer Leute Ihre wissenschaftlichen Erkentnisse nehme und Sie vermarkten gehe aber im selben Atemzug nicht vergesse meine Bücher, meine Firma,mein......Voll Lachhaft und vor allem ,wenn Fachleute eine gültige Norm nicht anerkennen wollen und sich auf die selbe Schiene der "selbsternannten Elektroosmosefachleute ohne Berufspraxis" stellen und hier Forderungen stellen die längst geklärt sind.
 
Elektroosmose

Dann nennen Sie uns ein Objekt, das SIE hier in Deutschland erfolgreich mit dem System trockengelegt haben,und nennen Sie uns einen Kontakt zum damaligen Auftraggeber/ Eigentümer.
Sicher findet einer unserer Zweifler Zeit, sich das selber mal anzusehen, aber nicht in Wien.
Wovor haben Sie Angst?
Wenn es funktioniert hat, dann kriegen Sie hier kostenlose Werbung.
Übrigens:
Wenn ich so was fertigkriegen würde (erfolgreiche Elektroosmose) dann würde ich z.B. solche Leute wie Rainer Oswald oder Helmuth Venzmer einladen.
Warum tun Sie das nicht und überzeugen die wissenschaftlichen Zweifler mit praktischen, nachvollziehbaren Ergebnissen?
Wenn Sie mit Ihrem Verfahren in Fachartikeln und Veröffentlichungen auftauchen haben Sie ausgesorgt, was Kunden betrifft.

Nehmen wir die Fotos des Kindergartens:
Ich biete ihnen an, die Baustelle als Sachverständiger zu begleiten.
Wenn das System funktioniert, kriegen Sie von mir ein Gutachten und bezahlen mich dafür.
Dann haben Sie endlich ein anständiges Referenzobjekt.
Wenn es nicht funktioniert, wird es der Auftraggeber und das Forum neben Ihnen zuerst erfahren. Dann verzichte ich auf mein Honorar und Sie können dem AG eine erfolgreichere Lösung anbieten.
Damit brauchen Sie auch keine Angst zu haben, das ich ein Befangenheitsgutachten abliefere.

Viele Grüße

p.s. Die anderen gehen nicht mit Ihren Zulassungen hausieren. Aber wenn man sie lesen will, dann findet man Sie schnell und unkompliziert. Sie weisen nach langem Drängen den unvollständigen Vorbericht zu einem noch gar nicht geschriebenen Gutachtens eines anderen Verfahrens eines anderen Herstellers aus! Das grenzt dann schon an Verhöhnung.
 
Hr.Böttcher,

danke für Ihr Angebot.Wenn wir mal ein gemeinsames Projekt haben dann können Sie es gern auf Ihre Kosten begleiten.
Im Kindergarten können sie gern nachfragen was es nach einem Jahr brachte...
Haben vor Ihnen schon viele Architekten,Bauplaner etc. getan und uns wärmstens weiterempfohlen.
Rufen Sie die Auskunft an, Fragen mal z.B.nach Ihrem Kollegen Architekt Hr.Hollas in Döbeln,Architekt Kollege Hr.Dr.Michalk in Dresden,Architekt Kollege Hr.Maul in Essingen,Hr.Vocke Bauamt Oschatz,Architekt Kollege Hr.Geyer in Dresden,Architekt Kollege Hr.Eichelmann in Dresden,Baufirma Morgenroth in Großenhain,Frau Ehrhard Stadtbauamt Claußnitz,Architekt Kollege Hr.Orbke in Bielefeld und sicher gäb es noch viele mehr die sich damit befasst haben.
Fragen Sie diese Leute ob Ihnen das Elkinet-System bekannt ist, ob es etwas brachte an den Objekten und ob die minimale Voltzahl von 2,8 Volt ausreichend war.
Weitere habe ich genügend aber müßte Sie erst raussuchen.
Da aber hier gewisse Leute nur auf Sammelleidenschaft sind halten wir uns alle bedeckt, auch hat das was mit laufenden Verfahren zu tun...
 
Elektroosmose

Also Sie wollen nicht.
Das habe ich mir schon so gedacht.
War auch nicht anders zu erwarten.

Damit verabschiede ich mich aus dem Thema Kusch und Elkinet, weil mein Brechreiz sonst noch weiter zunimmt.

Viele Grüße
 
Der obere Spruch passt auch.

da muß man dann eben so verfahren bei der nächsten Trockenlegung.....
Injektagen gehen nicht,Elektroosmosen gehen nicht,Sägesperren auch nicht immer-so ein Schlamasel,was nehmen wir denn da jetzt?
Wir kleben eine Folie an die Wand, von außen und von Ihnen, das hält trocken....:)

oder der lustige Spruch
Anruf beim Wetterdienst: Hallo, wollte nur kurz sagen: Ich bin gerade dabei, Ihre leichte Bewölkung aus meinem überfluteten Keller zu pumpen.
oder
"Hab ich doch heute früh glatt eine Mail an jemanden gelesen, wo der beauftragt wird alle notwendigen Dokumente abzufragen bei einem österreichischen Hersteller, weil derjenige nichts mehr bekommt..."
Ich hoffe das genügt Ihnen als "meine Begründung" !
 
Wann und wo

geht was nicht? Ich habe bislang keine Gelegenheit kennengelernt, bei der ich nicht mit einem konventionellen System den Trocknungserfolg herbeigeführt habe. Ganz im Gegenteil konnte ich Bauherren auf Grund des Preises überzeugen kein dubiosen Verfahren zu verwenden. Auch meine Haftpflichtversicherung stünde bei einem solchen Verfahren nicht mehr an meiner Seite (wegen "grober Verlässigkeit") - wie ich inzwischen finde: zu recht!
 
Interessant..

...auch wieder ist die "Bewertungsmentalität" in diesem Thread!

Nur so als Anmerkung am Rande!

Sie scheinen wohlgesonnene Mitstreiter zu haben, Herr Kusch.
 
Ja Hr.Stasch,

Ihre ganzen Kollegen, die da einer anderen Meinung sind wie der Ihrigen und welche die Verfahren der aktiven Elektroosmose in den vergangenen Jahrzehnten ausschreiben, haben bisher Ihre Haftpflichtversicherung nicht bemühen müssen. Mir ist kein Fall dazu bekannt.
Zumindest dachte ich es wäre ein Berufsverband dem Sie da auch angehören....
Auch hat bisher nicht einer so ein Theater gemacht wie in diesem Forum, komisch, denen reicht eine gültige Normung...
Da frag ich mich doch was eine Hand voll hier bei mir erreichen will...???:)
 
Tschja Hr. Wittwar,

auch unsre Kunden haben uns nicht vertrieben,sonst würde ich heute keine Wartungsfirma betreiben an ab 1976 installierten Anlagen aber einige "wollen" das ja nicht begreifen.Bei deren "Behauptungen" würde ich mich lieber im sonnigen Süden verstecken aber das muß ich dann Gottseidank nicht und auch nicht vor Ihren ganzen Kollegen, die sich mit diesem Produkten befasst haben.
 
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Da frag ich mich doch was eine Hand voll hier bei mir erreichen will...???:)
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Fangen Sie doch nochmal oben an zu lesen. Möglicherweise beantwortet das Ihre Frage.
 
Ich habe seit Jahren berufsbedingt ständig LV`s zum nachträglichen Einbau von Horizontalsperren auf meinem Schreibtisch. Eine Ausschreibung einer Elektroosmosischen Anlage war noch nie dabei. Von Privatpersonen lediglich die Frage, was ich davon halte.
Die Anfragen zur Horizontalsperre liegen etwa bei 60% für das Sägeverfahren, bei 30% für Injektionen, komischerweise meist ohne Vorgabe des Injektionsmaterial und 10% auf das eintreiben von Chromnickelstahlplatten.
Wie man den Bildern von Herrn Kusch entnehmen kann, ist die Installation dessen System nicht wie gerne beworben ohne Bauarbeiten und Baudreck möglich.

Also sollte es keinen Grund für die „Kuschen“ Experimente geben.

[img 19945]
 
Ohje,

jetzt geht das wieder von vorne los...-)
Ohne Bauarbeiten und ohne Baudreck behaupten doch ganz andere aber nicht ich.
Das Wort fängt mit Z...............an.
Die"Experimentierfotos"beinhalten für mich:
Weiterhin permanente kapillare Feuchte bis zur Sperre
Weiterhin feuchten Fußboden
Weiterhin Feuchte von den Seiten des Fundaments
Um das alles zu beseitigen bräuchten Sie eventuell drei Verfahrenseinsätze , drei
mal Geld und sind danach auch noch nicht glücklich.:)
 
Zum Thema Ausschreibungen,

sind es meist beschränkte Ausschreibungen, wo sich die dentsprechenden Architekten und Ingenieure die Mühe dazu machen, weil es nur wenige Anbieter der zugelassenen aktiven Elektroosmose gibt.
Aber ich hatte ja schon ein paar Ihrer Kollegen genannt..., dürfte doch funktionieren wenn der Wille vorhanden wäre.
 
Thema: Mauerwerkstrocknungsverfahren
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