Elektroosmose
Noch mal zum Vorgutachten:
Als Beweise sollten eigentlich nicht die Ankündigung, das man ein Gutachten schreiben wird, gelten, sondern das Gutachten selber.
Dann sollte man ein Gutachten für SEIN Verfahren und nicht das Verfahren eines anderen Anbieters als Beweis bringen.
Zur Abwechslung zitiere ich jetzt einmal auszugsweise aus einer Arbeit der Autoren Scherpke/Schneider von der TU Wien, hier aus einem Vortrag des Feuchtetages 99 Berlin (nachzulesen im DGZfP- Berichtsband BB 69- CD):
..."Durch die Anwendung von elektroosmotischen Verfahren zur Mauertrockenlegung hat diese Arbeit unmittelbaren Praxisbezug. Jene physikalisch- chemischen Effekte in porösen Baustoffen, auf die sich Anbieter solcher Verfahren berufen, wurden in dieser Arbeit erstmals einem Vergleich zwischen Theorie und Experiment unterzogen.
Die gemessenen Feuchtetransporteffekte liegen in unbedeutenden Größenordnungen.
Sie können bei Trockenlegungsmaßnahmen kaum als Unterstützung dienen.
Es können bestenfalls geringfügige und in der Praxis kaum merkbare Effekte in der Umgebung der maximalen kapillaren Steighöhe erzielt werden.
Verarbeitungstechnische Aspekte beim Einbau von Elektroden im Mauerwerk, die gewisse Übergangswiderstände in den Kontaktzonen zum Mauerwerk erwarten lassen, verbessern die Erfolgswahrscheinlichkeit nicht.
Also nochmal, Herr Kusch:
Niemand bestreitet das Vorhandensein der elektrosmotischen Vorgänge.
Niemand bestreitet auch, das sich diese Vorgänge labortechnisch im Versuch darstellen lassen.
Was fehlt sind Beweise, das solche Anbieter wie Sie praxistaugliche erfolgreiche Anwendungen dieses Verfahrens vorweisen können.
Dazu reichen auch irgendwelche Bildchen eines Kindergartens nicht.
Oder einer staubtrockenen Mauer im Erdgeschoß, über einer massiven, stahlgespickten Decke, mit einer Elektrode in der Fuge.
Und Ihrer etwas seltsamen Antwort auf meine Frage, wie und warum Sie in einer trockenen Wand Elektroosmose betreiben wollen. (Er schrieb mir, der Keller darunter! sei nass)
Viele Grüße
p.s. Herr Kusch, wenn Sie Dokumente als Beweise in die Bilddatenbank stellen, dann bitte so groß, das man sie auch lesen kann.