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Flo4
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Guten Tag,
ich möchte gerne in meiner Wohnung die Holzbalkendecke in 2 Zimmern freilegen. Folgende Situation:
Das Haus ist ein 8 Parteien Altbau von 1860. Meine Wohnung befindet sich im 2. Stock. Über mir befindet sich eine Dachgeschosswohnung die einem anderen Eigentümer gehört.
1. Frag: Darf ich die Holzbalkendecke ohne weiteres freilegen? Was kommt auf mich zu? Aktuell ist die Decke mit Rigips abgehängt und darüber befindet sich verputzte Decke.
Jetzt wird es kompliziert. Das Haus war ehemals ein Schulgebäude und wurde zuletzt vor 15 Jahren saniert. In diesem Zuge wurde die Raumaufteilung durch Trockenbau verändert.
2. Frage bzw. Vermutung: Das freilegen der Holzbalkendecke wird sich aufgrund der Trockenbauwände schwierig gestalten, oder? Wenn ich richtig vermute, ist der Trockenbau an der unteren verputzten Lattung befestigt. Sollte ich diese Lattung entfernen wollen, müsste ich wohl oder übel auch die Trockenbauwände + Vorwandschale entfernen, um die Decke aufarbeiten zu können?
Gruß
ich möchte gerne in meiner Wohnung die Holzbalkendecke in 2 Zimmern freilegen. Folgende Situation:
Das Haus ist ein 8 Parteien Altbau von 1860. Meine Wohnung befindet sich im 2. Stock. Über mir befindet sich eine Dachgeschosswohnung die einem anderen Eigentümer gehört.
1. Frag: Darf ich die Holzbalkendecke ohne weiteres freilegen? Was kommt auf mich zu? Aktuell ist die Decke mit Rigips abgehängt und darüber befindet sich verputzte Decke.
Jetzt wird es kompliziert. Das Haus war ehemals ein Schulgebäude und wurde zuletzt vor 15 Jahren saniert. In diesem Zuge wurde die Raumaufteilung durch Trockenbau verändert.
2. Frage bzw. Vermutung: Das freilegen der Holzbalkendecke wird sich aufgrund der Trockenbauwände schwierig gestalten, oder? Wenn ich richtig vermute, ist der Trockenbau an der unteren verputzten Lattung befestigt. Sollte ich diese Lattung entfernen wollen, müsste ich wohl oder übel auch die Trockenbauwände + Vorwandschale entfernen, um die Decke aufarbeiten zu können?
Gruß