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Michael21
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Guten Tag zusammen.
In unserem denkmalgeschützten Haus sind an einer Seite (Grenzabstand 40 cm) drei Fenster mit Sandsteingewänden vorhanden. Dei Sanierung steht an und es sollen neue Fenster eingebaut werden (Holzfenster mit Sprossenteilung). Die Denkmalpflege ist dafür, allerdings ist es so, dass eines der Fenster vor Jahren (schätzungsweise in den 1970ern) gegen Glasbausteine ausgetauscht wurde. Sowohl wir als auch die Denkmalpflege hätten gerne wieder drei Fenster in der Wand (alte Größe in erhaltenen Gewänden).
Die Gemeinde interessiert das nicht, die Bauaufsicht des Kreises sagt, dass die Glasbausteine prinzipiell auch nicht den heutigen Brandschutzanforderungen entsprechen und daher ein Fenster auch nicht schlechter wäre. Allerdings ist nicht belegbar, dass die Fenster jemals genehmigt waren, da es keine Bauakte mehr gibt (Baujahr 1887). Es handelt sich aber definitiv um den Ursprungszustand und auch die ursprüngliche Grenze.
Wer kann mir Tipps zur weiteren Vorgehensweise geben? Die Bauaufsicht würde sich offenbar am liebsten gar nicht damit beschäftigen, wir hätten allerdings gerne Gewissheit gegenüber dem Nachbarn.
Danke für Hinweise.
In unserem denkmalgeschützten Haus sind an einer Seite (Grenzabstand 40 cm) drei Fenster mit Sandsteingewänden vorhanden. Dei Sanierung steht an und es sollen neue Fenster eingebaut werden (Holzfenster mit Sprossenteilung). Die Denkmalpflege ist dafür, allerdings ist es so, dass eines der Fenster vor Jahren (schätzungsweise in den 1970ern) gegen Glasbausteine ausgetauscht wurde. Sowohl wir als auch die Denkmalpflege hätten gerne wieder drei Fenster in der Wand (alte Größe in erhaltenen Gewänden).
Die Gemeinde interessiert das nicht, die Bauaufsicht des Kreises sagt, dass die Glasbausteine prinzipiell auch nicht den heutigen Brandschutzanforderungen entsprechen und daher ein Fenster auch nicht schlechter wäre. Allerdings ist nicht belegbar, dass die Fenster jemals genehmigt waren, da es keine Bauakte mehr gibt (Baujahr 1887). Es handelt sich aber definitiv um den Ursprungszustand und auch die ursprüngliche Grenze.
Wer kann mir Tipps zur weiteren Vorgehensweise geben? Die Bauaufsicht würde sich offenbar am liebsten gar nicht damit beschäftigen, wir hätten allerdings gerne Gewissheit gegenüber dem Nachbarn.
Danke für Hinweise.