Putzgrund kreidet
Falls Ihnen der Maler keine schriftliche Bedenkenanmeldung hinsichtlich des Untergrundes gegeben hat, verfahren Sie folgendermaßen:
Schreiben Sie dem Maler eine Mängelanzeige.
Schildern Sie den Mangel und verlangen Sie mit Friststellung eine Stellungnahme des Malers.
Bestehen Sie in der Mängelanzeige auf der fachgerechten Ausführung des Auftrages.
Nach Erhalt der Stellungnahme entscheiden Sie weiter:
A) Der Maler stellt auf seine Kosten den vertragsgerechten Zustand her, wie- ist seine Sache, solange er Ihnen keinen Schaden zufügt.
Ist die Mängelbeseitigung erfolgreich, zahlen Sie ihn aus (abzüglich Ihnen eventuell entstandener Kosten).
B)Der Maler eiert herum, bestreitet seinen Fehler, schiebt ihn auf den Putzer usw.
Setzen Sie ihm eine Frist bis zur Beseitigung des Mangels, drohen Sie ihm an das bei Verstreichen der Frist Sie selber den Mangel beseitigen lassen und die Ihnen entstehenden Kosten gegen den ausstehenden Werklohn aufrechnen werden.
Viele Grüße