Einbau elektrischer Rollladenheber ist in der Regel genehmigungsfrei

Diskutiere Einbau elektrischer Rollladenheber ist in der Regel genehmigungsfrei im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Gegenseitige Rücksichtnahme sollte das oberste Gebot in einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern sein. Die Gerichte achten streng darauf, dass...
F

Fachwerk.de

Beiträge
6.432
Gegenseitige
Rücksichtnahme sollte das oberste Gebot in einer Gemeinschaft von
Wohnungseigentümern sein. Die Gerichte achten streng darauf, dass sich einzelne
Mitglieder durch private Umbauten nicht allzu große Freiheiten herausnehmen und
ihre Nachbarn stören. Doch andererseits können die Eigentümer einander auch
nicht alles verbieten. Die Umrüstung von manuellen auf elektrische
Rollladenheber wird in der Regel als nicht zustimmungsbedürftig betrachtet.
(Oberlandesgericht Köln, Aktenzeichen 16 Wx 115/00)



<center>



<img border="1" src="http://www.baulinks.de/webplugin/2005/i/0405-lbs.jpg" vspace="2" alt="automatischer Rollladen, elektrischer Rollladenheber, Rollladensteuerung, Jalousie, Jalousien, Rollladen, Rollläden, elektrischer Rollladenheber">

</center>

Der Fall: Eine Familie war es leid, jeden Morgen die
Jalousien von fünf Fenstern per Hand hochzuziehen und sie jeden Abend wieder
herunterzulassen. Also ließ man von einer Spezialfirma elektrische
Rollladenheber einbauen. Dieser Umbau sorgte allerdings für Ärger: Die darunter
wohnende Frau beschwerte sich über die Neuerung. Sie könne wegen der
quietschenden Vorrichtung nicht mehr richtig schlafen. Deswegen, so klagte sie
vor Gericht, müssten die Geräte wieder entfernt werden. Und das, obwohl sie
zuvor selbst wegen diverser körperlicher Gebrechen elektrische Rollladenheber
hatte installieren lassen. Die Nachbarn zeigten sich ihrerseits nicht bereit,
auf die moderne Technik zu verzichten.



Das Urteil: Ein Sachverständiger war zu dem Ergebnis
gekommen, dass die Motoren einwandfrei montiert und technisch in Ordnung seien.
Das von ihnen ausgehende Geräusch dauere jeweils nur 20 bis 40 Sekunden, sei
eher geringer als beim vorherigen manuellen Betrieb und könne deswegen das
Wohlbefinden eines durchschnittlich empfindlichen Menschen nicht stören. Für die
Richter des Oberlandesgerichts Köln war damit die Angelegenheit klar, eine
Auswechslung der Rollladenheber komme nicht in Frage - zumal sie auch das äußere
Erscheinungsbild der Wohnanlage nicht im Geringsten verändert hätten.



<div align='right'>Siehe auch:

LBS
</div>
 
Thema: Einbau elektrischer Rollladenheber ist in der Regel genehmigungsfrei

Ähnliche Themen

Zurück
Oben