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Gegenseitige
Rücksichtnahme sollte das oberste Gebot in einer Gemeinschaft von
Wohnungseigentümern sein. Die Gerichte achten streng darauf, dass sich einzelne
Mitglieder durch private Umbauten nicht allzu große Freiheiten herausnehmen und
ihre Nachbarn stören. Doch andererseits können die...