fragen:
haben sie neben dem kaufpreis herstellungsaufwendungen (auf die fassade) gehabt?
handelt es sich um ein eingetragens einzeldenkmal oder liegt das gebäude nur in einem denkmalbereich? lioegt es in inem ausgewiesenen sanierungsgebiet?
grundaätzlich lautet die antwort: entweder oder. entweder ehz oder 7i ff. 7i ff. subventionieren zudem nur herstellungs- und erhaltungsaufwendungen . nicht aber den kauf. die ehz subventioniert dagegen kauf und herstellung.
eine ausnahme gibt es, die nach dem urteil des bfh nun auch bundeseinheitliche praxis ist: sind herstellungsaufwendungen nötig, kann auf den kauf ehz, auf die herstellung 7i ff. angewendet werden.
sie schreiben, dass nur ihre fassade geschützt ist - ich gehe daher davon aus, das sie nur in einem denkmalbereich liegen und kein einzeldenkmal sind. damit sind sowieso nur herstellungskosten für die fassade nach 7i ff. abziehbar - so denn welche ihrerseits vorgelegen haben. sollten sie sonstige sachen denkmalgerecht saniert haben, bedarf es für den fall einer bescheinigung der denkmalbehörde. und dann fängt das große rechnen an mit einer prognose ihrer einkommensentwicklung für die nächsten 12 jahre.
ja und ann wäre noch die frage, wie der voreigentümer verfahren ist, ob er 7i ff. beansprucht hat.
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