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"Energieausweis
nur 9,90 Euro": So oder ähnlich bewerben derzeit einzelne Firmen die Erstellung
von Energieausweisen für Gebäude. Die Eigentümer müssen lediglich einen
Internet-Fragebogen über den Energieverbrauch der letzen drei Jahre ausfüllen
und wenig später liegt der fertige "Energieausweis" in ihrem Briefkasten. Kein
Vor-Ort-Termin, kein großer Aufwand - allerdings oftmals auch kein gültiger
Energieausweis.
Der Energieausweis zum Dumpingpreis erweist sich oft als eine
Mogelpackung - darauf weist die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) aktuell
hin. Wer hier geizt, kann eine böse Überraschung erleben. Die Vorlage eines
nicht vollständigen Ausweises kann mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro
geahndet werden. "Es werden Energieausweise angeboten, die nicht den
gesetzlichen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) entsprechen
und deshalb ungültig sind. Der Eigentümer sollte die Qualität und die Gültigkeit
des angebotenen Energieausweises vor der Beauftragung prüfen. Die dena empfiehlt
den bedarfsorientierten Energieausweis", betont dena-Geschäftsführer Stephan
Kohler.
Folgende Kriterien helfen, Angebote zu beurteilen:
Aussteller vor der Erstellung des Energieausweises. Auf diese Weise können die
Gebäudedaten und der bauliche Zustand des Gebäudes angemessen erfasst und die
Modernisierungsempfehlungen präzise ermittelt werden. Je ausführlicher die
Sanierungstipps und gründlicher die Datenerfassung, desto besser die Qualität
und die Aussagekraft des Energieausweises.
Ab dem 1. Juli 2008 wird die Vorlage von Energieausweisen bei
Verkauf und Neuvermietung schrittweise für verschiedene Gebäudetypen verbindlich
eingeführt.
siehe auch für weitere Informationen:<img src="http://www.baulinks.de/i/m-leer.gif" alt="Energieausweis, Energiepass, Gebäudeausweis, Gebäudepass, Energieverbrauch, Energieeinsparverordnung, Modernisierungsempfehlung" width="4" height="4" border="0">
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siehe zudem:
nur 9,90 Euro": So oder ähnlich bewerben derzeit einzelne Firmen die Erstellung
von Energieausweisen für Gebäude. Die Eigentümer müssen lediglich einen
Internet-Fragebogen über den Energieverbrauch der letzen drei Jahre ausfüllen
und wenig später liegt der fertige "Energieausweis" in ihrem Briefkasten. Kein
Vor-Ort-Termin, kein großer Aufwand - allerdings oftmals auch kein gültiger
Energieausweis.
Der Energieausweis zum Dumpingpreis erweist sich oft als eine
Mogelpackung - darauf weist die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) aktuell
hin. Wer hier geizt, kann eine böse Überraschung erleben. Die Vorlage eines
nicht vollständigen Ausweises kann mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro
geahndet werden. "Es werden Energieausweise angeboten, die nicht den
gesetzlichen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) entsprechen
und deshalb ungültig sind. Der Eigentümer sollte die Qualität und die Gültigkeit
des angebotenen Energieausweises vor der Beauftragung prüfen. Die dena empfiehlt
den bedarfsorientierten Energieausweis", betont dena-Geschäftsführer Stephan
Kohler.
Folgende Kriterien helfen, Angebote zu beurteilen:
- Modernisierungsempfehlungen: Dem Energieausweis müssen
individuelle Modernisierungsempfehlungen beigefügt werden - egal, ob er auf
gemessenen Verbrauchswerten oder dem rechnerischen Energiebedarf beruht.
Dazu sollte der Aussteller die vorhandene Heiztechnik und die Qualität von
Wänden und Fenstern vor Ort prüfen. Fehlen die Sanierungstipps, ist der
Energieausweis ungültig. Eine Vereinbarung zwischen Eigentümer und
Aussteller zum Ausschluss der Empfehlungen ist nicht zulässig. - Aufnahme der Gebäudedaten: Die Gebäudemaße und der
Energieverbrauch dürfen vom Eigentümer zwar selbst erhoben und an den
Energieausweis-Aussteller übermittelt werden. Allerdings ist der Aussteller
gesetzlich verpflichtet zu überprüfen, ob diese Angaben plausibel sind. Bei
der Übermittlung der Daten über ein Internetformular kann diese Prüfung ohne
Rücksprache kaum gewährleistet werden. Die Gefahr, dass fehlerhafte Daten zu
Grunde gelegt werden, ist in diesem Fall sehr hoch. Der Aussteller sollte
den Eigentümer zumindest telefonisch kontaktieren und sich der Richtigkeit
der Daten versichern.
Aussteller vor der Erstellung des Energieausweises. Auf diese Weise können die
Gebäudedaten und der bauliche Zustand des Gebäudes angemessen erfasst und die
Modernisierungsempfehlungen präzise ermittelt werden. Je ausführlicher die
Sanierungstipps und gründlicher die Datenerfassung, desto besser die Qualität
und die Aussagekraft des Energieausweises.
Ab dem 1. Juli 2008 wird die Vorlage von Energieausweisen bei
Verkauf und Neuvermietung schrittweise für verschiedene Gebäudetypen verbindlich
eingeführt.
siehe auch für weitere Informationen:<img src="http://www.baulinks.de/i/m-leer.gif" alt="Energieausweis, Energiepass, Gebäudeausweis, Gebäudepass, Energieverbrauch, Energieeinsparverordnung, Modernisierungsempfehlung" width="4" height="4" border="0">
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
-
Fördermittel von Energieversorgern und der öffentlichen Hand
-
Energie sparen - Ratgeber für Energieverbrauch,
Heizkosten,
Pumpen,
Modernisierung,
Strom sparen,
Kühlschrank-Check - Energieausweis aktuell •
EnEV
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Landesregierung BW beschließt bundesweit ersten Entwurf für ein
Wärmegesetz (13.7.2007) -
Neues Passivhaus Projektierungspaket 2007 (2.7.2007) -
BASF stellt vor: Vom 3-Liter-Haus zum Null-Heizkosten-Haus (2.7.2007)
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Bundesregierung ebnet den Weg zur Einführung von Energieausweisen (1.7.2007) -
Neues Wohnungseigentumsgesetz erleichtert energetische Sanierung von
Eigentumswohnungsanlagen (23.6.2007) -
ZIV: Altbestand bei Zentralheizungen immer noch zu hoch (23.6.2007)
Bundesrat stimmt EnEV mit Änderungen zu (11.6.2007)-
"Großteil der nötigen CO<span style="font-size: 10px">2</span>-Einsparungen
bereits mit heutiger Technik möglich" (20.5.2007) -
Wärme aus Erneuerbaren Energien: Neues Infopaket für Hauseigentümer
(2.5.2007)
Durch Gebäudesanierung bis 2020 40 Milliarden Euro Heizkosten sparen (11.3.2007)
Bosch Thermotechnik veröffentlicht zweiten Marktreport (12.3.2007)
Neue Broschüre gibt Anleitung fürs richtige Heizen (11.3.2007)
VPB stellt Leitfaden zur Sanierung von Siedlungshäusern vor (14.1.2007)
Förderung Erneuerbarer Energien - neue Regeln ab Mitte Januar 2007 (10.1.2007)
EnEV: Neue Verpflichtungen für Hausbesitzer ab 31.12.2006 (10.12.2006)
siehe zudem:
-
Wärmedämmverbundsysteme •
Wärmedämmung •
Fenster •
Solaranlagen •
Pelletsheizung •
Wärmepumpen •
Photovoltaikanlagen bei
BAULINKS.de - Literatur / Bücher zu den Themen
Heizung,
Solartechnik,
erneuerbare Energien,
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