dena warnt vor Billigangeboten für Energieausweise

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"Energieausweis
nur 9,90 Euro": So oder ähnlich bewerben derzeit einzelne Firmen die Erstellung
von Energieausweisen für Gebäude. Die Eigentümer müssen lediglich einen
Internet-Fragebogen über den Energieverbrauch der letzen drei Jahre ausfüllen
und wenig später liegt der fertige "Energieausweis" in ihrem Briefkasten. Kein
Vor-Ort-Termin, kein großer Aufwand - allerdings oftmals auch kein gültiger
Energieausweis.
Der Energieausweis zum Dumpingpreis erweist sich oft als eine
Mogelpackung - darauf weist die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) aktuell
hin. Wer hier geizt, kann eine böse Überraschung erleben. Die Vorlage eines
nicht vollständigen Ausweises kann mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro
geahndet werden. "Es werden Energieausweise angeboten, die nicht den
gesetzlichen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) entsprechen
und deshalb ungültig sind. Der Eigentümer sollte die Qualität und die Gültigkeit
des angebotenen Energieausweises vor der Beauftragung prüfen. Die dena empfiehlt
den bedarfsorientierten Energieausweis", betont dena-Geschäftsführer Stephan
Kohler.



Folgende Kriterien helfen, Angebote zu beurteilen:



  • Modernisierungsempfehlungen: Dem Energieausweis müssen
    individuelle Modernisierungsempfehlungen beigefügt werden - egal, ob er auf
    gemessenen Verbrauchswerten oder dem rechnerischen Energiebedarf beruht.
    Dazu sollte der Aussteller die vorhandene Heiztechnik und die Qualität von
    Wänden und Fenstern vor Ort prüfen. Fehlen die Sanierungstipps, ist der
    Energieausweis ungültig. Eine Vereinbarung zwischen Eigentümer und
    Aussteller zum Ausschluss der Empfehlungen ist nicht zulässig.
  • Aufnahme der Gebäudedaten: Die Gebäudemaße und der
    Energieverbrauch dürfen vom Eigentümer zwar selbst erhoben und an den
    Energieausweis-Aussteller übermittelt werden. Allerdings ist der Aussteller
    gesetzlich verpflichtet zu überprüfen, ob diese Angaben plausibel sind. Bei
    der Übermittlung der Daten über ein Internetformular kann diese Prüfung ohne
    Rücksprache kaum gewährleistet werden. Die Gefahr, dass fehlerhafte Daten zu
    Grunde gelegt werden, ist in diesem Fall sehr hoch. Der Aussteller sollte
    den Eigentümer zumindest telefonisch kontaktieren und sich der Richtigkeit
    der Daten versichern.
Die dena empfiehlt grundsätzlich eine Vor-Ort-Begehung durch den
Aussteller vor der Erstellung des Energieausweises. Auf diese Weise können die
Gebäudedaten und der bauliche Zustand des Gebäudes angemessen erfasst und die
Modernisierungsempfehlungen präzise ermittelt werden. Je ausführlicher die
Sanierungstipps und gründlicher die Datenerfassung, desto besser die Qualität
und die Aussagekraft des Energieausweises.



Ab dem 1. Juli 2008 wird die Vorlage von Energieausweisen bei
Verkauf und Neuvermietung schrittweise für verschiedene Gebäudetypen verbindlich
eingeführt.



siehe auch für weitere Informationen:<img src="http://www.baulinks.de/i/m-leer.gif" alt="Energieausweis, Energiepass, Gebäudeausweis, Gebäudepass, Energieverbrauch, Energieeinsparverordnung, Modernisierungsempfehlung" width="4" height="4" border="0">




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