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Zum
1. Oktober tritt die novellierte
Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) in Kraft. Damit wird der bundesweit
einheitliche
Energieausweis verpflichtend bei Vermietung und Verkauf eingeführt. Durch
eine Übergangsfrist haben Eigentümer genug Zeit den Ausweis ausstellen zu
lassen.
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</center>
Der Energieausweis Schritt für Schritt
Hauseigentümer, deren Wohngebäude bis Ende 1965 erbaut
wurden, müssen Mietern oder Kaufinteressenten ab dem 1. Juli 2008 einen
Energieausweis vorlegen. Ein halbes Jahr später - ab dem 1. Januar 2009 - gilt
dies für alle Wohngebäude. Für Büro- oder andere Nichtwohngebäude wird der
Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung ab dem 1. Juli 2009 zur Pflicht. Ab
dann sollen auch öffentliche Gebäude, die stark von Besuchern frequentiert
werden, eine Vorbildfunktion übernehmen: Energieausweise müssen in Gebäuden mit
mehr als 1000 m² Nutzfläche gut sichtbar ausgehängt werden.
Der Energieausweis hilft bei Kauf, Bau oder Anmietung die
Energieeffizienz eines Gebäudes einzuschätzen. Mieter oder Käufer sollen einfach
ablesen können, ob sie mit hohen oder niedrigen Energiekosten rechnen müssen.
Das verspricht Markttransparenz und ermöglicht den Vergleich verschiedener
Objekte bundesweit.
Verbrauchs- und Bedarfsausweis
Grundsätzlich haben Eigentümer die Möglichkeit, zwischen zwei
Varianten zu wählen:
Kohler. "Wer ein Auto kauft, will schließlich wissen, wie viel das Fahrzeug im
Durchschnitt auf 100 Kilometer benötigt und nicht, wie viel Kraftstoff bisher
verbraucht wurde. Selbst ein Gebäude mit hohem Energiebedarf kann auf dem Papier
wie ein Sparmodell aussehen, wenn es nur wenig genutzt wird."
Egal, ob der Energieausweis auf gemessenen Verbrauchswerten oder dem
rechnerischen Energiebedarf beruht - er muss individuelle
Modernisierungsempfehlungen enthalten. Die dena empfiehlt, dass der Aussteller
die vorhandene Heiztechnik und die Qualität von Wänden und Fenstern dazu vor Ort
prüft - siehe auch Beitrag "dena
warnt vor Billigangeboten für Energieausweise" 29.7.2007.
Bei Wohngebäuden, die vor 1977 gebaut, nicht grundlegend energetisch
saniert wurden und weniger als fünf Wohneinheiten haben, ist der Bedarfsausweis
zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Wer sich jedoch bis zum 1. Oktober 2008
für einen Energieausweis entscheidet, hat noch die volle Wahlfreiheit zwischen
beiden Ausweisvarianten.
Techem: große Nachfrage nach Energieausweisen
Techem verzeichnet übrigens eine große Nachfrage nach Energieausweisen,
obwohl der rechtliche Rahmen erst vor wenigen Wochen festgelegt worden war. Wie
der Eschborner Energiedienstleister am 12.9. mitteilte, liegen bereits 20.000
Anfragen für den Verbrauchsausweis vor, den Techem auf der Basis der
Energieverbrauchswerte der letzten drei Jahre erstellt. Da es sich
ausschließlich um Mehrfamilienhäuser handelt, decken diese Energieausweise
bereits mehr als 260.000 Wohnungen ab. Ein großer Teil der Auftraggeber hat
dabei die Möglichkeit der Online-Bestellung genutzt. Pressesprecher Stefan Lutz:
"Viele Eigentümer verstehen den Energieausweis als Qualitätssiegel und wollen
ihn deshalb so schnell wie möglich vorlegen." (Der Vollständigkeit halber:
Techem bietet neben dem Verbrauchsausweis auch den Bedarfsausweis zusammen mit
Partnerunternehmen an.)
siehe auch für weitere Informationen:<img src="http://www.baulinks.de/i/m-leer.gif" alt="Energieausweis, Energiepaß, Gebäudeenergieausweis, Energieausweis, Energieeffizienz, Bedarfsausweis, Verbrauchsausweis, rechnerischer Energiebedarf, Modernisierungsempfehlungen" width="4" height="4" border="0">
<!-- FreeFind Begin No Index -->ausgewählte weitere Meldungen:
1. Oktober tritt die novellierte
Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) in Kraft. Damit wird der bundesweit
einheitliche
Energieausweis verpflichtend bei Vermietung und Verkauf eingeführt. Durch
eine Übergangsfrist haben Eigentümer genug Zeit den Ausweis ausstellen zu
lassen.
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<img alt="Energieausweis, Energiepaß, Bedarfsausweis, Verbrauchsausweis, Gebäudeenergieausweis, rechnerischer Energiebedarf, Modernisierungsempfehlungen" src="http://www.baulinks.de/webplugin/2007/i/1349-dena.gif" border="0" width="400" height="304"> |
Der Energieausweis Schritt für Schritt
Hauseigentümer, deren Wohngebäude bis Ende 1965 erbaut
wurden, müssen Mietern oder Kaufinteressenten ab dem 1. Juli 2008 einen
Energieausweis vorlegen. Ein halbes Jahr später - ab dem 1. Januar 2009 - gilt
dies für alle Wohngebäude. Für Büro- oder andere Nichtwohngebäude wird der
Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung ab dem 1. Juli 2009 zur Pflicht. Ab
dann sollen auch öffentliche Gebäude, die stark von Besuchern frequentiert
werden, eine Vorbildfunktion übernehmen: Energieausweise müssen in Gebäuden mit
mehr als 1000 m² Nutzfläche gut sichtbar ausgehängt werden.
Der Energieausweis hilft bei Kauf, Bau oder Anmietung die
Energieeffizienz eines Gebäudes einzuschätzen. Mieter oder Käufer sollen einfach
ablesen können, ob sie mit hohen oder niedrigen Energiekosten rechnen müssen.
Das verspricht Markttransparenz und ermöglicht den Vergleich verschiedener
Objekte bundesweit.
Verbrauchs- und Bedarfsausweis
Grundsätzlich haben Eigentümer die Möglichkeit, zwischen zwei
Varianten zu wählen:
- Beim Bedarfsausweis ermittelt ein Fachmann den rechnerischen
Energiebedarf und dokumentiert den energetischen Zustand des Gebäudes. Dabei
werden die Qualität der Gebäudehülle - wie
Fenster,
Decken und
Außenwände -
sowie der
Heizungsanlage und des
Energieträgers berücksichtigt. - Dagegen beruht der Verbrauchsausweis auf dem Energieverbrauch der
vergangenen drei Jahre. Das Ergebnis dieses Ausweistyps hängt somit stark
vom individuellen Nutzerverhalten ab und ist daher meist weniger
aussagekräftig.
Kohler. "Wer ein Auto kauft, will schließlich wissen, wie viel das Fahrzeug im
Durchschnitt auf 100 Kilometer benötigt und nicht, wie viel Kraftstoff bisher
verbraucht wurde. Selbst ein Gebäude mit hohem Energiebedarf kann auf dem Papier
wie ein Sparmodell aussehen, wenn es nur wenig genutzt wird."
Egal, ob der Energieausweis auf gemessenen Verbrauchswerten oder dem
rechnerischen Energiebedarf beruht - er muss individuelle
Modernisierungsempfehlungen enthalten. Die dena empfiehlt, dass der Aussteller
die vorhandene Heiztechnik und die Qualität von Wänden und Fenstern dazu vor Ort
prüft - siehe auch Beitrag "dena
warnt vor Billigangeboten für Energieausweise" 29.7.2007.
Bei Wohngebäuden, die vor 1977 gebaut, nicht grundlegend energetisch
saniert wurden und weniger als fünf Wohneinheiten haben, ist der Bedarfsausweis
zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Wer sich jedoch bis zum 1. Oktober 2008
für einen Energieausweis entscheidet, hat noch die volle Wahlfreiheit zwischen
beiden Ausweisvarianten.
Techem: große Nachfrage nach Energieausweisen
Techem verzeichnet übrigens eine große Nachfrage nach Energieausweisen,
obwohl der rechtliche Rahmen erst vor wenigen Wochen festgelegt worden war. Wie
der Eschborner Energiedienstleister am 12.9. mitteilte, liegen bereits 20.000
Anfragen für den Verbrauchsausweis vor, den Techem auf der Basis der
Energieverbrauchswerte der letzten drei Jahre erstellt. Da es sich
ausschließlich um Mehrfamilienhäuser handelt, decken diese Energieausweise
bereits mehr als 260.000 Wohnungen ab. Ein großer Teil der Auftraggeber hat
dabei die Möglichkeit der Online-Bestellung genutzt. Pressesprecher Stefan Lutz:
"Viele Eigentümer verstehen den Energieausweis als Qualitätssiegel und wollen
ihn deshalb so schnell wie möglich vorlegen." (Der Vollständigkeit halber:
Techem bietet neben dem Verbrauchsausweis auch den Bedarfsausweis zusammen mit
Partnerunternehmen an.)
siehe auch für weitere Informationen:<img src="http://www.baulinks.de/i/m-leer.gif" alt="Energieausweis, Energiepaß, Gebäudeenergieausweis, Energieausweis, Energieeffizienz, Bedarfsausweis, Verbrauchsausweis, rechnerischer Energiebedarf, Modernisierungsempfehlungen" width="4" height="4" border="0">
dena-energieausweis.de-
zukunft-haus.info -
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) -
Techem AG -
Energie sparen - Ratgeber für
Energieverbrauch,
Heizkosten,
Pumpen,
Modernisierung,
Strom sparen -
Fördermittel von Energieversorgern und der öffentlichen Hand - Energiepaß aktuell •
EnEV
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Energiesparen um jeden Preis? (20.8.2007)
Hauskauf: Baujahr verrät Schwachstellen (19.8.2007)
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erhöht (2.8.2007)
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warnt vor Billigangeboten für Energieausweise (29.7.2007)
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