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JR
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Hallo,
ich möchte bei meinem Fachwerkhaus eine „Schrägdachverglasung“ im Dachfirst anbringen. (jede Dachseite ca. 3x3Meter groß.)
Laut Ortsbausatzung sind keine Dachfenster erlaubt. Zählt eine Dachverglasung in dieser Art und Weise als Dachfenster? Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich es formulieren muss, um evtl. solch eine Verglasung genehmigt zu bekommen.
Das Fachwerkhaus wurde abgebaut und wird an einer anderen Stelle wieder aufgebaut. Es steht daher nicht mehr unter Denkmalschutz und das Bauvorhaben läuft als Neubau.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß, Johannes
ich möchte bei meinem Fachwerkhaus eine „Schrägdachverglasung“ im Dachfirst anbringen. (jede Dachseite ca. 3x3Meter groß.)
Laut Ortsbausatzung sind keine Dachfenster erlaubt. Zählt eine Dachverglasung in dieser Art und Weise als Dachfenster? Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich es formulieren muss, um evtl. solch eine Verglasung genehmigt zu bekommen.
Das Fachwerkhaus wurde abgebaut und wird an einer anderen Stelle wieder aufgebaut. Es steht daher nicht mehr unter Denkmalschutz und das Bauvorhaben läuft als Neubau.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß, Johannes