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Phil_Alb
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Hallo zusammen,
ich möchte gerne für den Ausbau von 2 Räumen Dachfenster einbauen lassen.
Die Räume befinden sich im 1. DG. Im Moment sind beide Räume nicht belichtet.
Die Dachfläche ist geschlossen und mit Bieberschwanz gedeckt.
In der Denkmalschutzrechtlicehn Genehmigung heißt es:
Dachbelichtungselemente sind nicht beantragt und damit von der Genehmigung ausgeschlossen.
Denkmalpflegerisch zustimmungsfähig sind zwischen die Sparren ohne Eingriffe gesetzte Schleppgaupen.
Diese sind an Hand von Grundriss und Ansichten separat zu beantragen.
Gaupen sind natürlich um einiges teuerer als Dachfenster auf meine Anfrage zur Förderung der Gaupen wurde mir mitgeteilt, dass diese nicht förderfähig sind.
Auch wurde mir erzählt von Bekannten, dass Dachflächenfenster nicht genehmigungspflichtig sind. Sie wären schließlich wie der Name sagt Dachflächen.
Meine Frage ist ob dies stimmt oder ich wirklich aus eigener Tasche hier Gaupen drauf setzen muss?
Im Moment sind die Räume so nicht nutzbar. Hierdurch ist eine witschaftliche Nutzung der Räume und somit einer ganzen Wohnung nicht möglich.
Dasselbe ist unterm Dach. Hier wären eigentlich noch einmal 70 qm für den Ausbau zu einer Wohnung aber aufgrund der fehlenden Fenster ist der Raum nicht nutzbar.
ich möchte gerne für den Ausbau von 2 Räumen Dachfenster einbauen lassen.
Die Räume befinden sich im 1. DG. Im Moment sind beide Räume nicht belichtet.
Die Dachfläche ist geschlossen und mit Bieberschwanz gedeckt.
In der Denkmalschutzrechtlicehn Genehmigung heißt es:
Dachbelichtungselemente sind nicht beantragt und damit von der Genehmigung ausgeschlossen.
Denkmalpflegerisch zustimmungsfähig sind zwischen die Sparren ohne Eingriffe gesetzte Schleppgaupen.
Diese sind an Hand von Grundriss und Ansichten separat zu beantragen.
Gaupen sind natürlich um einiges teuerer als Dachfenster auf meine Anfrage zur Förderung der Gaupen wurde mir mitgeteilt, dass diese nicht förderfähig sind.
Auch wurde mir erzählt von Bekannten, dass Dachflächenfenster nicht genehmigungspflichtig sind. Sie wären schließlich wie der Name sagt Dachflächen.
Meine Frage ist ob dies stimmt oder ich wirklich aus eigener Tasche hier Gaupen drauf setzen muss?
Im Moment sind die Räume so nicht nutzbar. Hierdurch ist eine witschaftliche Nutzung der Räume und somit einer ganzen Wohnung nicht möglich.
Dasselbe ist unterm Dach. Hier wären eigentlich noch einmal 70 qm für den Ausbau zu einer Wohnung aber aufgrund der fehlenden Fenster ist der Raum nicht nutzbar.