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Peter Joch
Guest
Seit einiger Zeit sind wir auf der Suche nach Wohneigentum. Da wir die Banken nicht fett füttern wollen (Kreditrückzahlung beträgt etwa das 2,5fache des aufgenommenen Darlehens), wollen wir uns eine Scheune mit eigenen Mitteln ausbauen.
Der Sachverhalt: Es handelt sich um ein massives Gebäude (kein Umgebinde, kein Fachwerk). Diese Scheune wurde gegen 1970 bereits zum Wohnhaus umgebaut und bis etwa 1984 bewohnt. Alle Medien liegen an (Wasser, Abwasser, Strom, Telefon). Um es wieder bewohnbar zu machen, bedarf es keiner allzu großen Anstrengung, da der zustand der Bausubstanz gut ist (ein Statiker hat das Gebäude begutachtet und keine bautechnischen Mängel festgestellt). Die Elektrik und das Sanitäre müssten neu gemacht, sowie eine Renovierung vorgenommen werden.
Da wir das Dach neu decken wollen, weil wir es dämmen wollen, bzw. die Ziegel nicht mehr im besten Zustand sind, fragten wir beim zuständigen Bauamt an, ob eine Dacheindeckung einen Bauantrag erfordere. Uns wurde gesagt, daß dies nicht bauantragspflichtig wäre.
Aber: Da das Haus an der Ortsaußengrenze stehe und es seit längerer Zeit nicht als Wohnhaus genutzt wurde, könne es sein, daß man nicht bauen dürfe. Wir hörten vom Begriff „Bestandsschutz“. Kommt so etwas hier zu Tragen? Außerdem, wieso sollen wir mit der Baubehörde etwas zu tun haben, wenn keine Baugenehmigungspflicht besteht? Wir sollten eine Bauvoranfrage stellen. Wozu?
Wir möchten einfach nur dieses Grundstück kaufen, die Wohnung renovieren und einziehen. Geht das so, wie wir uns das vorstellen?
Für Ratschläge, möglichst fachlichen und rechtlich sicheren Rat, sind wir dankbar.
Sigrid und Peter
Der Sachverhalt: Es handelt sich um ein massives Gebäude (kein Umgebinde, kein Fachwerk). Diese Scheune wurde gegen 1970 bereits zum Wohnhaus umgebaut und bis etwa 1984 bewohnt. Alle Medien liegen an (Wasser, Abwasser, Strom, Telefon). Um es wieder bewohnbar zu machen, bedarf es keiner allzu großen Anstrengung, da der zustand der Bausubstanz gut ist (ein Statiker hat das Gebäude begutachtet und keine bautechnischen Mängel festgestellt). Die Elektrik und das Sanitäre müssten neu gemacht, sowie eine Renovierung vorgenommen werden.
Da wir das Dach neu decken wollen, weil wir es dämmen wollen, bzw. die Ziegel nicht mehr im besten Zustand sind, fragten wir beim zuständigen Bauamt an, ob eine Dacheindeckung einen Bauantrag erfordere. Uns wurde gesagt, daß dies nicht bauantragspflichtig wäre.
Aber: Da das Haus an der Ortsaußengrenze stehe und es seit längerer Zeit nicht als Wohnhaus genutzt wurde, könne es sein, daß man nicht bauen dürfe. Wir hörten vom Begriff „Bestandsschutz“. Kommt so etwas hier zu Tragen? Außerdem, wieso sollen wir mit der Baubehörde etwas zu tun haben, wenn keine Baugenehmigungspflicht besteht? Wir sollten eine Bauvoranfrage stellen. Wozu?
Wir möchten einfach nur dieses Grundstück kaufen, die Wohnung renovieren und einziehen. Geht das so, wie wir uns das vorstellen?
Für Ratschläge, möglichst fachlichen und rechtlich sicheren Rat, sind wir dankbar.
Sigrid und Peter