Auflagen der Denkmalschutzbehörde der Fenster nicht angemessen

Diskutiere Auflagen der Denkmalschutzbehörde der Fenster nicht angemessen im Forum Fenster & Türen im Bereich - Hallo, wir haben ein Haus, welches ca. 1720 gebaut wurde. Jetzt möchten wir die Fenster, die vor ca. 100 Jahren eingebaut wurden, noch mit...
Na,

im Vorfeld eines Hauskaufes mit der Unteren Denkmalbehörde jedes Klein-Klein klären zu müssen, ist nicht nur eine Zumutung, sondern geht auch gar nicht. Verbindliches wird ein Nicht-Eigentümer da ganz gewiss nicht hören oder gar aufgeschrieben bekommen.

Der Sachbearbeiter reitet da sein Steckenpferd auf Euere Kosten. Alternativ zu der von mir angedachten Vorgehensweise würde ich eine nachvollziehbare schriftliche Begründung einfordern, warum in einem Haus von 1720 Fenster von 1915 so unbedingt erhalten werden müssen. Damit kann man dann zum nächsten Schreibtisch ziehen...

Meine Erfahrungen mit Unteren Denkmalschutzbehörden sind nicht ungetrübt. Häufig beobachte ich, daß private Bauherren wegen Lappalien genervt werden, während gleichzeitig Investoren mit Beziehungen auf erstaunliches Wohlwollen zurückgreifen können.

Grüße

Thomas
 
Thema: Auflagen der Denkmalschutzbehörde der Fenster nicht angemessen
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