"ABC der Gemeinheiten" bei Bauverträgen vom VPB

Diskutiere "ABC der Gemeinheiten" bei Bauverträgen vom VPB im Forum Sanierung allgemein im Bereich - "Wer einen Vertrag für ein schlüsselfertiges Haus unterzeichnet, der lebt meist in der Hoffnung, der vereinbarte Preis sei auch der tatsächliche...
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"Wer
einen Vertrag für ein schlüsselfertiges Haus unterzeichnet, der lebt meist in
der Hoffnung, der vereinbarte Preis sei auch der tatsächliche Endpreis. Das ist
aber fast nie der Fall", kritisiert Thomas Penningh, Vorstandsmitglied des
Verband Privater Bauherren (VPB). "Im Gegenteil, fast zwei Drittel aller
Bauverträge haben eklatante Mängel", ergänzt der Bausachverständige und Leiter
des VPB-Regionalbüros in Braunschweig. "Die Bauherren müssen in der Regel
erheblich zuzahlen, bevor sie ihr Haus beziehen können".



Grund für die skandalösen Zuzahlungen sind mangelhafte und
ungenaue Leistungsbeschreibungen in den Bauverträgen.
Damit in Zukunft
weniger Bauherren auf diese Mängel hereinfallen, hat der VPB die häufigsten
Fallstricke von Bauverträgen in einem "ABC der Gemeinheiten" für Bauherren
zusammengestellt.



"Fast zwei Drittel aller Vertragsentwürfe beinhalteten zum
Beispiel nur vage formulierte Planungsleistungen. Andere lassen wichtige
Bauelemente einfach weg, wie Türen oder Sanitärobjekte", weiß Thomas Penningh.
"Die Bauherren müssen im Schnitt pro Einfamilienhaus 23.000 Euro zuzahlen", so
hat der VPB festgestellt. Diese enormen Summen beziehen sich auf Vorhaben, bei
denen skeptisch gewordene Bauherren erst während des Baus die Hilfe des VPB in
Anspruch nahmen. Ließen sich die Bauherren bereits vor Vertragsabschluss
bautechnisch beraten, konnten die VPB-Sachverständigen im Schnitt Mängel in Höhe
von 10.000 Euro pro Bauobjekt feststellen und durch rechtzeitige Nachbesserung
der Verträge sparen helfen.



"Solchen Mängeln ließe sich auch durch die Einführung
verbindlicher Bau- und Leistungsbeschreibungen vorbeugen", weiß der
VPB-Sachverständige. "Ein erster Schritt wäre die verbindliche Einführung der so
genannten "Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und
Zweifamilienhäuser", wie sie der VPB in Zusammenarbeit mit der Initiative
kostengünstig qualitätsbewusst Bauen des Bundesbauministeriums herausgegeben
hat. "Unverzichtbar sind neben der detaillierten Hausplanung natürlich ein
seriöser Terminplan und ein Zahlungsplan, bei dem der Bauherr keine Vorkasse
leisten muss", erinnert Thoma Penningh. Nach Untersuchungen des VPB entsprechen
in fast drei Vierteln aller Fälle die Zahlungspläne der Anbieter nicht dem
Baufortschritt. "Der Bauherr zahlt vorab, ohne dafür irgendwelche Sicherheiten
zu bekommen." Muss der Bauträger dann Insolvenz anmelden, bleibt der Bauherr auf
einer Bauruine und hohen Verlusten sitzen. "Bei den Bauträgerverträgen muss der
Gesetzgeber den Verbraucherschutz in Zukunft erheblich nachbessern."



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