Das "Wintergarten-ABC": Jetzt mit der Planung beginnen

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A wie Angebot



Viele Menschen träumen schon lange von einem eigenen
Wintergarten. In ihrer Vorstellung haben sie diese Oase komplett eingerichtet
und wissen genau, wie die Details aussehen sollen. Damit der Traum auch so in
Erfüllung geht, ist es wichtig, dass der Bauherr den Auftraggeber genau über
seine Wünsche informiert. Erst so kann ein detailliertes Angebot erstellt
werden. Die genauen Maße, die Lieferzeit und vor allem auch das eingesetzte
Material sollten dort genau aufgeführt sein. Natürlich sollten verschiedene
Angebote eingeholt und miteinander verglichen werden. Ein Angebot, das
beispielsweise nur auf einen Fetzen Papier "geschmiert" ist, ist unprofessionell
und fällt gleich durch das Raster. Vorsichtig sollte der Bauherr auch sein, wenn
das Angebot nur bei sofortigem Vertragsabschluss gilt oder Muster- und
Ausstellungsklauseln enthält. Billigangebote scheinen zwar auf den ersten Blick
sehr attraktiv, aber oft müssen hier Leistungen, die in regulären Angeboten
selbstverständlich im Preis enthalten sind, im Nachhinein teuer bezahlt werden.
Clever ist es auch, den Anbieter nach Referenzobjekten zu fragen. Dann kann sich
der Interessent das Objekt direkt vor Ort ansehen und sich bei dem ehemaligen
Kunden über seine Erfahrungen mit dem Anbieter erkundigen. Auf jeden Fall sollte
man bei einer Investition wie einem Wintergarten die Entscheidung in Ruhe
treffen".



B wie Baugenehmigung




<img border="1" src="http://www.baulinks.de/webplugin/2005/i/0758-emco2.jpg" align="right" hspace="3" vspace="3" width="150" height="242">Darf
in dem betreffenden Wohnviertel grundsätzlich überhaupt ein Wintergarten
errichtet werden? Welche Anforderungen schreibt der Bebauungsplan der Gemeinde
vor? Gibt es besondere Vorgaben der Baubehörde für Wintergärten? Welche
Grenzabstände sind einzuhalten? Damit der Traum eines eigenen Wintergartens
nicht schon von Anfang an zum Alptraum wird, sollten diese Fragen vorab mit der
Gemeinde geklärt werden. Nachträgliche Änderungen kosten nicht nur Zeit und
Nerven, sondern vor allem meist auch sehr viel Geld. "Jeder Wintergarten muss in
der Regel genehmigt werden", so Wurm. "Allerdings sind die Regeln von Gemeinde
zu Gemeinde sehr unterschiedlich. Einige Landesbauordnungen lassen Ausnahmen zu.
Grundsätzlich gilt, dass der Bauantrag, der bei der Gemeinde eingereicht werden
muss, Zeichnungen des Wintergartens in einem Maßstab von 1:100 und den Lageplan
enthalten muss. Außerdem müssen je nach Gemeinde Nachweise zu Statik,
Brandschutz oder Verkehrssicherheit erbracht werden. Manchmal hat die Behörde
auch ein Mitspracherecht bei der Gestaltung des Wintergartens. Ist er zu
auffällig oder zu pompös, kann dies unter Umständen als Verunstaltung der
Umgebung angezeigt werden.



"Grundsätzlich ist der Auftraggeber für die Durchführung der
Prüfungen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verantwortlich" gibt
Franz Wurm zu bedenken "wobei der Auftragnehmer diese zu beachten hat". Deswegen
sollte auf jeden Fall ein qualifizierter Fachmann herangezogen werden. Es
empfiehlt sich, beim Einholen der Angebote zu erfragen, ob die Erstellung des
Bauantrags und die Bauleitung im Preis bereits enthalten sind. Kompetente
Anbieter übernehmen diese Leistungen meist ohne Kostenaufschlag. Erst wenn die
Baugenehmigung schließlich vorliegt, kann mit dem Bau begonnen werden. Im
Normalfall dauert die Bearbeitung des Bauantrags etwa einen Monat. Liegt
allerdings kein Bebauungsplan vor, muss die Gemeinde den Antrag zur Genehmigung
an die obere Baubehörde weiterleiten. In diesem Fall kann der Vorgang zwischen
sechs und zwölf Wochen dauern.



C wie Checkliste



Soll der Wintergarten an das Wohnzimmer anschließen? Wie viele
Fenster soll der Extraraum enthalten oder soll man durch eine Schiebetür leicht
in den Garten kommen? Welche Materialen sollen verwendet werden? Den
Gestaltungsmöglichkeiten sind nahezu keine Grenzen gesetzt. Umso wichtiger ist
es, sich vor dem Kauf genau zu überlegen, wie der "perfekte" Wintergarten
aussehen soll. In einer übersichtlichen Checkliste gibt der
Wintergarten-Fachverband e.V., in dem sich zahlreiche, spezialisierte
Handwerksbetriebe zusammen geschlossen haben, Hilfestellung, damit jeder
Interessierte bei der Vorbereitung des "Projekts Wintergarten" nichts vergisst.
In der ausführlichen Broschüre "Wintergärten - Faszination & Information" ist
außerdem nicht nur im Detail zusammengefasst, was alles beim Bau eines
Wintergartens zu beachten ist, sondern der Ratgeber schafft auch einen Überblick
darüber, wie viel Zeit für die verschiedenen Schritte von der Planung bis hin
zur Bauabnahme eingerechnet werden müssen. "Wer spätestens zu Beginn der
nächsten kalten Jahreszeit seinen Traum vom eigenen Wintergarten verwirklicht
haben möchte, sollte jetzt mit den Planungen beginnen", empfiehlt Franz Wurm.
"Wird die Entscheidungsphase bis zum Ende des Winters abgeschlossen, hat man die
Baugenehmigung voraussichtlich in den ersten Wochen des Frühjahrs in der Tasche.
Dann kann noch im Frühling der eigentliche Bau angepackt werden, bevor Blumen
und Pflanzen in voller Pracht stehen."



Details zum Thema Wintergarten erfahren Interessierte in der vom
Wintergarten-Fachverband e.V. herausgegebenen Checkliste und in der Broschüre
"Wintergärten - Faszination & Information". Zu beziehen ist die Ratgeber-Broschüre für 4,80 Euro zuzüglich 2,20 Euro Versandkosten über den

Wintergarten Fachverband e.V.
:

FVHolzWG@aol.com




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