Verbindlichkeit LBO Umwehrungshöhe

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Elke Zürn

Guest
Ein Hallo in den Raum ... und eine Frage zu "Umwehrungshöhe"

Darf bei einem Haus, Baujahr 1966, in Baden_Württemberg, das angeblich 2006 saniert wurde, bei dem Balkonplatten verlegt wurden und folgend die Brüstungshöhe nur noch bei rund 86 cm liegt und die LBO Vorgabe von 90 cm unterschritten werden, ohne dass es haftungsrechtliche Konsequenzen hätte? Der Balkonboden zum Grund hat eine Höhe von rund 5 m.

Wäre schön, eine Antwort zu erhalten.

Grüßles dazu,

Elke Zürn
 
Die Geländerhöhe ...

... ist in diesem Fall verbindlich mit 90cm vorgegeben, außer, der obere Geländerabschluß würde 20 cm nach innen abgeknickt sein. Dann ist eine Verminderung der Höhe auf 80 cm zu lassig.

In Ihrem Fall könnte ein neuer Handlauf aufgesetzt werden.
 
Wo...

... liegt denn das Problem? Ist was passiert? Willst Du den Vorbesitzer in Haftung nehmen? Willst du den Kaufpreis mindern?

MfG,
sh
 
Dankeschön ...

für die Antwort. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist ohne die erforderliche Umwehrungshöhe ein Haftungsausschluss nicht möglich und es gibt bezüglich der Höhe auch keine Toleranz, nicht wahr?

Sie haben mir sehr geholfen ...

und ich grüße Sie freundlich

Elke Zürn
 
Thema: Verbindlichkeit LBO Umwehrungshöhe
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