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Elke Zürn
Guest
Ein Hallo in den Raum ... und eine Frage zu "Umwehrungshöhe"
Darf bei einem Haus, Baujahr 1966, in Baden_Württemberg, das angeblich 2006 saniert wurde, bei dem Balkonplatten verlegt wurden und folgend die Brüstungshöhe nur noch bei rund 86 cm liegt und die LBO Vorgabe von 90 cm unterschritten werden, ohne dass es haftungsrechtliche Konsequenzen hätte? Der Balkonboden zum Grund hat eine Höhe von rund 5 m.
Wäre schön, eine Antwort zu erhalten.
Grüßles dazu,
Elke Zürn
Darf bei einem Haus, Baujahr 1966, in Baden_Württemberg, das angeblich 2006 saniert wurde, bei dem Balkonplatten verlegt wurden und folgend die Brüstungshöhe nur noch bei rund 86 cm liegt und die LBO Vorgabe von 90 cm unterschritten werden, ohne dass es haftungsrechtliche Konsequenzen hätte? Der Balkonboden zum Grund hat eine Höhe von rund 5 m.
Wäre schön, eine Antwort zu erhalten.
Grüßles dazu,
Elke Zürn